Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/40: Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG) · 14 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 3. Oktober 2008 reichte Ständerat Philipp Stähelin die parlamentarische Initiative „Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons“ (08.473 s) ein. Diese verlangt die Aufhebung der Bestimmungen über die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons im Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vom 24. Juni 1977 (Zuständigkeitsgesetz, ZUG)1.
Der Initiant wies in seiner Begründung auf parallel laufende Bestrebungen hin, von denen er jedoch keine rasche Verwirklichung seines Anliegens erwartete. Einerseits hatte Nationalrat J. Alexander Baumann am 5. Oktober 2007 die Motion „Streichung von Artikel 16 ZUG“ (07.3712 n) eingereicht. Diese wurde am 25. September 2009 abgeschrieben, da sie seit mehr als zwei Jahren hängig war. Anderseits hatte die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt (AG ZUG), die Grundlagen im Hinblick auf eine allfällige Revision des ZUG sowie eine allfällige Rahmenregelung der Sozialhilfe auf Bundesebene zu erarbeiten hatte. Die AG ZUG legte ihren Schlussbericht2 im August 2008 vor (siehe Kapitel 2.3).
Das gleiche Ziel wie die parlamentarische Initiative „Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons“ (08.473 s) verfolgt der Kanton Thurgau mit der Standesinitiative „Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger. Änderung“ (10.315 s), die er am 31. März 2010 eingereicht hat. Er fordert den Bund auf, Artikel 16 ZUG aufzuheben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hörte am 31. März 2011 eine Vertretung des Kantons Thurgau an und beschloss anschliessend, die Vorprüfung der Standesinitiative bis zum Vorliegen eines Erlassentwurfs zu sistieren.
Die SGK-SR gab der parlamentarischen Initiative Stähelin am 19. Januar 2010 mit 7 zu 6 Stimmen Folge. Diesem Beschluss stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 18. Februar 2011 mit 13 zu 10 Stimmen zu.
Am 31. März 2011 beauftragte die SGK-SR die Subkommission Pa.Iv. Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Stähelin; 08.473)3 mit der Erarbeitung einer Vorlage. Die Subkommission zog einen Sachverständigen des Bundesamtes für Justiz bei. Zudem ersuchte sie die SODK, mit einer Umfrage bei den Kantonen aktuelle Daten über den Kostenersatz der Heimatkantone nach ZUG zu erheben. An ihrer Sitzung vom 31. August 2011 hörte die Subkommission Vertreterinnen und Vertreter der SODK, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Schweizerischen Städteverbandes an. An dieser und einer weiteren Sitzung vom 5. Oktober 2011 erarbeitete sie zuhanden der SGK-SR einen Vorentwurf mit erläuterndem
1 SR 851.1
2 Der Bericht „Zuständigkeitsgesetz – ZUG, Schlussbericht der Arbeitsgruppe SODK, August 2008“ ist verfügbar auf der Website www.sodk-cdas-cdos.ch (>Fachbereiche >Sozialwerke>Sozialhilfe)
3 Egerszegi-Obrist, Brändli, Fetz, Frick, Stähelin