Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/42: Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden · 16 Seiten

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Art. 2 Abs. 3

Keine Bemerkungen.

Art. 6bis

Gleiche Bemerkungen wie für Art. 111f, erster Satz, des Ausländergesetzes.

Art. 6ter

Gleiche Bemerkungen wie für Art. 355f StGB.

Art. 6quater

Gleiche Bemerkungen wie für Art. 355g StGB.

3.7 Waffengesetz vom 20. Juni 1997

Allgemeines

Ein Vernehmlasser begrüsst ausdrücklich die Änderungen des Waffengesetzes (NE).

Art. 11 Abs. 2 Bst. e

Gleiche Bemerkungen wie für Art.111f, erster Satz, des Ausländergesetzes.

Art. 32f

Ablehnung:

Ein Vernehmlasser verlangt die Beibehaltung dieser Bestimmung (SO). Er ist der Ansicht, die in Art. 16 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses vorgesehene Informationspflicht solle nicht auf die gesamte Datenbearbeitung der Bundesorgane ausgedehnt, sondern auf die Datenbekanntgabe im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit beschränkt werden.

Art. 32g, erster Satz

Gleiche Bemerkungen wie für Art.111f, erster Satz, des Ausländergesetzes.

Art. 32h und 32i

Keine Bemerkungen.