Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/42: Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden · 16 Seiten
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3.3 Asylgesetz vom 26. Juni 1998
Allgemeines
Ein Vernehmlasser begrüsst ausdrücklich die Änderungen des Asylgesetzes (NE).
Ingress
Keine Bemerkungen.
Art. 102d
Keine Bemerkungen.
Art. 102e, 1. Satz
Gleiche Bemerkungen wie für Art. 111f, erster Satz, des Ausländergesetzes.
Art. 102f und 102g
Keine Bemerkungen.
3.4 Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992
Ingress
Ein Vernehmlasser ist erstaunt, dass der Ingress bei der letzten Revision nicht geändert wurde (eine Privatperson).
Art. 7a
Ablehnung:
Ein Vernehmlasser verlangt ausdrücklich die Beibehaltung dieser Bestimmung (SO). Er ist der Ansicht, die in Art. 16 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses vorgesehene Informationspflicht solle nicht auf die gesamte Datenbearbeitung durch die Bundesorgane ausgedehnt werden, sondern auf die Datenübermittlungen im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit beschränkt bleiben.