Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/42: Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden · 16 Seiten

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3.3 Asylgesetz vom 26. Juni 1998

Allgemeines

Ein Vernehmlasser begrüsst ausdrücklich die Änderungen des Asylgesetzes (NE).

Ingress

Keine Bemerkungen.

Art. 102d

Keine Bemerkungen.

Art. 102e, 1. Satz

Gleiche Bemerkungen wie für Art. 111f, erster Satz, des Ausländergesetzes.

Art. 102f und 102g

Keine Bemerkungen.

3.4 Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992

Ingress

Ein Vernehmlasser ist erstaunt, dass der Ingress bei der letzten Revision nicht geändert wurde (eine Privatperson).

Art. 7a

Ablehnung:

Ein Vernehmlasser verlangt ausdrücklich die Beibehaltung dieser Bestimmung (SO). Er ist der Ansicht, die in Art. 16 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses vorgesehene Informationspflicht solle nicht auf die gesamte Datenbearbeitung durch die Bundesorgane ausgedehnt werden, sondern auf die Datenübermittlungen im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit beschränkt bleiben.