Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/42: Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden · 27 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Öffentliches Recht
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik
Bern, 20. April 2009
Erläuternder Bericht
zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
1 Grundzüge der Vorlage
11 Rahmenbeschluss vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezoge-
ner Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
111 Ausgangslage
Am 26. Oktober 2004 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein Abkommen über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend Assoziierungsabkommen)1. Dieses Abkommen trat am 1. März 2008 in Kraft.
Aufgrund von Artikel 2 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens hat sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, jede Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu akzeptieren, umzusetzen und anzuwenden.
Im Rahmen des Haager Programms, das der Rat der Europäischen Union (nachfolgend Rat) am 4. November 2004 angenommen hat, sprach sich die EU für die Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union aus. Darin wird unter anderem die Notwendigkeit eines innovativen Konzepts für den grenzüberschreitenden Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen unter strenger Einhaltung bestimmter Kernbedingungen für den Datenschutz hervorgehoben. Bei der Umsetzung dieses Programms vertrat der Rat die
1 Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, SR 0.360.268.1.