Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/6: Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität) · 27 Seiten

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Steuerbarer Grundstückgewinn =

(Rohgewinn ,/. Steueraufschub oder

Erlös ./. Reinvestition) Fr. 200'000.- Somit werden die Fr. 200'000.-, welche nicht reinvestiert werden, im Zeitpunkt der Realisation besteuert.

2.3.4 Besteuerung nach endgültigem Verkauf der Ersatz-Liegenschaft (innerkantonal)

Wenn die Ersatzliegenschaft endgültig verkauft wird, unterliegt der aufgeschobene Gewinn der Besteuerung. Anhand der grafischen Darstellung ist ersichtlich, wie die Erwerbspreisbestimmung nach der Ersatzbeschaffung bei einer Weiterveräusserung erfolgt. Die Anlagekosten des Ersatzgrundstücks werden um den aufgeschobenen Rohgewinn gekürzt.

Verkauftes altes Grundstück (im Privatvermögen) Erlös

Anlagekosten Aufgeschobener

Rohgewinn

Verkauftes neues Grundstück (im Privatvermögen)

Neue Anlagekosten (= reinvestierter Erlös) Neuer Rohgewinn

Kürzung neue Anlagekosten um aufgeschobenen Rohgewinn

Gekürzte Anlagekosten Aufgeschobener Neuer Rohgewinn Rohgewinn

./. Besitzesdauer altes Besitzesdauer und neues Grundstück neues Grundstück

= Für die Steuerberechnung

massgebender Gesamtgewinn