Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/6: Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität) · 27 Seiten

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2.3.8.2.2 Absolute Methode

Gewinnberechnung:

Haus GB-Nr. 300

Erlös für Haus GB-Nr. 300 im Jahr 2000: Fr. 1'500'000.- Anlagekosten Fr. 1'000'000.- Rohgewinn (Jahr 2000) Fr. 500'000.- Der nicht reinvestierte Rohgewinn beträgt Fr. 300'000.-. Für den Kauf der Ersatzliegenschaft für Fr. 1’200'000.- werden Fr. 200'000 des Gewinn reinvestiert und somit aufgeschoben.

Besitzesdauerabzug auf dem

realisierten Rohgewinn von: Fr. 300'000.- Jahre 1990 – 2000 = 10 Jahre

./. 20% von Fr. 300'000.- = Fr. 60'000.- Steuerbarer Grundstückgewinn: Fr. 240'000.- Der steuerbare Grundstückgewinn im Zeitpunkt des Verkaufs von Haus GB-Nr. 300 beträgt Fr. 240'000.- und wird im Jahr 2000 zur Besteuerung herangezogen.

Haus GB-Nr. 400

Erlös für Haus GB-Nr. 400 im Jahr 2008: Fr. 1'200'000.- Anlagekosten (Erwerbspreis im Jahr 2000): Fr. 1'200'000.-

Kürzung um Steueraufschub GB-Nr. 300: Fr. 200'000.-

Anrechenbare Anlagekosten total: Fr. 1'000'000.- Fr. 1'000'000.- Rohgewinn total Fr. 200'000.-

Besitzesdauerabzug auf dem

aufgeschobenen Rohgewinn von: Fr. 200'000.- Jahre 1990 – 2008 = 18 Jahre

./. 36% von Fr. 200'000.- = Fr. 72'000.- Steuerbarer Grundstückgewinn: Fr. 128'000.- Der steuerbare Grundstückgewinn im Zeitpunkt des Verkaufs von Haus GB-Nr. 400 beträgt Fr. 128'000.-.

2.3.8.3 Reinvestition im Umfang der Anlagekosten

Fallbeispiel: U hat im Jahr 1990 eine Liegenschaft (GB-Nr. 300) für Fr. 1'000'000.- gekauft. Im Jahr 2000 verkauft er diese Liegenschaft (GB-Nr. 300) für Fr. 1'500'000.-. Zwei Monate später kauft er eine Liegenschaft