Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/6: Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität) · 27 Seiten
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(GB-Nr. 400) für Fr. 1'000'000.-. Im Jahr 2008 verkauft er diese Liegenschaft (GB-Nr. 400) wieder für Fr. 1'000'000.- ohne eine erneute Ersatzbeschaffung für selbstbewohntes Wohneigentum zu tätigen.
2.3.8.3.1 Relative Methode
Gewinnberechnung:
Haus GB-Nr. 300
Erlös für Haus GB-Nr. 300 im Jahr 2000: Fr. 1'500'000.- Anlagekosten Fr. 1'000'000.- Rohgewinn (Jahr 2000) Fr. 500'000.- Für den Kauf der Ersatzliegenschaft für Fr. 1'000'000.- werden lediglich die Anlagekosten jedoch kein Anteil des Gewinn reinvestiert. Der Steueraufschub wird vorliegend auf (Reinvestition von Fr. 1'000'000.- / Erlös von Fr. 1'500'000.- x 100 =) 66% des Rohgewinnes gewährt.
Berechnung des Steueraufschubs auf 66% des Rohgewinnes (66% des Rohgewinns von Fr. 500'000.-) = Fr. 330'000.-
Der restliche Rohgewinn im Umfang von 34% bzw. Fr. 170'000.- profitiert nicht von einem Steueraufschub.
Besitzesdauerabzug auf dem
realisierten Rohgewinn von: Fr. 170'000.- Jahre 1990 – 2000 = 10 Jahre
./. 20% von Fr. 170'000.- = Fr. 34'000.- Steuerbarer Grundstückgewinn: Fr. 136'000.- Der steuerbare Grundstückgewinn im Zeitpunkt des Verkaufs von Haus GB-Nr. 300 beträgt Fr. 136'000.- und wird im Jahr 2000 zur Besteuerung herangezogen.
Haus GB-Nr. 400
Erlös für Haus GB-Nr. 400 im Jahr 2008: Fr. 1'000'000.- Anlagekosten (Erwerbspreis im Jahr 2000): Fr. 1'000'000.-
Kürzung um Steueraufschub GB-Nr. 300: Fr. 330'000.-
Anrechenbare Anlagekosten total: Fr. 670'000.- Fr. 670'000.- Rohgewinn total Fr. 330'000.-
Besitzesdauerabzug auf dem
aufgeschobenen Rohgewinn von: Fr. 330'000.- Jahre 1990 – 2008 = 18 Jahre