Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/6: Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität) · 27 Seiten

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./. 36% von Fr. 330'000.- = Fr. 118'800.- Steuerbarer Grundstückgewinn: Fr. 211'200.- Die Liegenschaft wurde für 1 Mio. gekauft und für den gleichen Betrag (also ohne neuen Grundstückgewinn) wieder verkauft. Trotzdem ist auf Grund der relativen Methode ein steuerbarer Gewinn von 211'200 entstanden.

2.3.8.3.2 Absolute Methode

Gewinnberechnung:

Haus GB-Nr. 300

Erlös für Haus GB-Nr. 300 im Jahr 2000: Fr. 1'500'000.- Anlagekosten Fr. 1'000'000.- Rohgewinn (Jahr 2000) Fr. 500'000.- Der nicht reinvestierte Rohgewinn von Fr. 500'000.- wird im Jahr 2000 realisiert und besteuert.

Besitzesdauerabzug auf dem

realisierter Rohgewinn von: Fr. 500'000.- Jahre 1990 – 2000 = 10 Jahre

./. 20% von Fr. 500'000.- = Fr. 100'000.- Steuerbarer Grundstückgewinn: Fr. 400'000.- Der steuerbare Grundstückgewinn im Zeitpunkt des Verkaufs von Haus GB-Nr. 300 beträgt Fr. 400'000.- und wird im Jahr 2000 besteuert.

Haus GB-Nr. 400

Erlös für Haus GB-Nr. 400 im Jahr 2008: Fr. 1'000'000.- Anlagekosten (Erwerbspreis im Jahr 2000): Fr. 1'000'000.-

Kürzung um Steueraufschub GB-Nr. 300: Fr. 0.-

Anrechenbare Anlagekosten total: Fr. 1'000'000.- Fr. 1'000'000.- Steuerbarer Grundstückgewinn Fr. 0.- Der steuerbare Grundstückgewinn im Zeitpunkt des Verkaufs von Haus GB-Nr. 400 beträgt Fr. 0.-.

2.3.8.4 Reinvestition nur eines Teils der Anlagekosten

Fallbeispiel: U hat im Jahr 1990 eine Liegenschaft (GB-Nr. 300) für Fr. 1'000'000.- gekauft. Im Jahr 2000 verkauft er diese Liegenschaft (GB-Nr. 300) für Fr. 1'500'000.-. Zwei Monate später kauft er eine Liegenschaft (GB-Nr. 400) für Fr. 800'000.-. Im Jahr 2008 verkauft er diese Liegenschaft