Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/6: Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität) · 27 Seiten
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Reinvestition in Ersatzliegenschaft Fr. 800'000.-
Der Steueraufschub wird vorliegend auf 80%
(Reinvestition / Erlös x 100 = 80%)
des Rohgewinns gewährt
Berechnung des Steueraufschubs auf 80%
des Rohgewinns (80% des Rohgewinns
von Fr. 600'000.-): Fr. 480'000.-
Steuerbarer Grundstückgewinn
(restliche 20% des Rohgewinns) Fr. 120'000.- Somit werden von den Fr. 200'000.-, welche nach der Reinvestition frei verfügbar bleiben, nur Fr. 120'000.- sofort besteuert.
2.3.3.2 Absolute Methode
Bei der Anwendung der absoluten Methode wird der nicht reinvestierte Teil des Rohgewinns als Grundstückgewinn besteuert, während der Steueraufschub ausschliesslich auf dem effektiv reinvestierten Anteil des Rohgewinns gewährt wird. Ist der reinvestierte Betrag geringer als die Anlagekosten des veräusserten Grundstücks, bleibt bei der absoluten Methode kein Raum für einen Steueraufschub.
Beispiel zur absoluten Methode:
Eine Liegenschaft wird zum Preis von Fr. 1'000'000.- veräussert. Bei der Berechnung des Rohgewinns ist von folgenden Beträgen auszugehen:
Erlös (Veräusserungsobjekt) Fr. 1'000'000.- Anlagekosten (Veräusserungsobjekt) ./. Fr. 400'000.- Rohgewinn = Fr. 600’000.-
Reinvestition in Ersatzliegenschaft Fr. 800’000.-
Steueraufschub des Rohgewinns nur in der
Differenz der Reinvestition von Fr. 800'000.- zu den Anlagekosten
des Veräusserungsobjektes von Fr. 400'000.-: Fr. 400'000.-