Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/6: Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität) · 27 Seiten
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Erlös des verkauften Ersatzgrundstückes
Gekürzte Anlagekosten Aufgeschobener Neuer Rohgewinn Rohgewinn
./. Besitzesdauer altes Besitzesdauer und neues Grundstück neues Grundstück
Gewinn steuerbar im
= Wegzugskanton, so- Gewinn steuerbar fern Grundstück weni- im Zuzugskantons ger als 5 Jahre gehal-
ten wurde.
Je nach kantonaler Regelung wird auf dem neuen Rohgewinn des Ersatzgrundstücks kein Besitzesdauerabzug gewährt, da dieses Grundstück weniger als fünf Jahre gehalten wurde. In der Regel sehen die Kantone vor, dass Grundstückgewinne, die in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf des Grundstücks anfallen, stärker belastet werden (sog. Spekulationszuschlag)4.
Für den aufgeschobenen Rohgewinn wird die Besitzesdauer der alten Liegenschaft und des Ersatzgrundstückes angerechnet.
2.3.5.2 Bei Veräusserung nach Ablauf von fünf Jahren
Wird ein ausserkantonales Ersatzgrundstück nach Ablauf von fünf Jahren veräussert oder ändert nach dieser Frist die Nutzung, ohne dass erneut eine Ersatzbeschaffung stattfindet, ist der Kanton, in welchem die Ersatzliegenschaft liegt, zur Besteuerung des gesamten Grundstückgewinns berechtigt.
4 Vgl. zum Beispiel Artikel 147 StG-BE: Hat die steuerpflichtige Person das Grundstück, das sie mit Gewinn veräussert hat, weniger als fünf Jahre zu Eigentum besessen, so erhöht sich die Steuer bei einer Besitzesdauer von weniger als 1 Jahr um 70 Prozent; von 1 bis weniger als 2 Jahren um 50 Prozent; von 2 bis weniger als 3 Jahren um 35 Prozent; von 3 bis weniger als 4 Jahren um 20 Prozent; von 4 bis weniger als 5Jahren um 10 Prozent.