Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/73: Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Verordnung über die Anpassung von Verordnungen an die Schweizerische Zivilprozessordnung · 14 Seiten
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5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 13 Änderung bisherigen Rechts
Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang kommentiert.
Art. 14 Inkrafttreten
Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2011 vorgesehen.
Wenn diese Verordnung vom Bundesrat wie vorgesehen im Dezember 2009 verabschiedet wird, bleibt Bund und Kantonen im Jahr 2010 genügend Zeit für die notwendigen Umsetzungsarbeiten.