Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/74: Teilrevision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) · 15 Seiten
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1.5 Rechtsvergleich
EU-Recht Das EU-Recht kennt keine mit Art. 33 Abs. 3 ERV vergleichbaren Bestimmungen und lässt auch
keinen Pauschalrabatt auf den erforderlichen Eigenmitteln für Banken mit Staatsgarantie zu.
Empfehlung Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat 2002 einen Bericht zur Evaluation des Schweizer des IWF Finanzsektors (Financial Sector Assessment Program, FSAP) vorgelegt. Er gelangt darin zu einer
insgesamt positiven Bewertung der Stabilität des Finanzsystems und der Vereinbarkeit der Schweizer Gesetzesbestimmungen mit den verschiedenen internationalen Normen für den Finanzsektor. Gleichzeitig hat der IWF gewisse verbesserungsfähige Punkte ausgemacht und einige Empfehlungen abgegeben. Eine der Empfehlungen bezog sich auf die Kantonalbanken, für die der IWF eine Aufhebung des als unnötig erachteten Eigenmittelrabattes vorschlug, der den Wettbewerb mit den anderen Banken verzerre. In seinem Bericht aus dem Jahr 2007 zur Folgeevaluation des Schweizer Finanzsektors, die er im Jahr 2006 durchführte, merkte der IWF an, dass die entsprechende Empfehlung demnächst umgesetzt werde. Dabei berief er sich insbesondere auf die Medienmitteilung des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) vom November 2005, in der sich dieser mit der Abschaffung des Rabattes einverstanden erklärte.
Annäherung an Mit der vorgeschlagenen Änderung wird schliesslich eine Norm aus dem Schweizer Gesetz gestrichen, die internationalen die nicht mit den internationalen Standards vereinbar ist.
Normen
Erläuterungsbericht Änderung der Eigenmittelverordnung (Art. 33 Abs. 3, Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 ERV) 10/15