Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten

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Anhang 2: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

1. Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundes (SR 120.71) Art. 8

Abs. 3 Bst. d: in Buchstabe d erfolgt lediglich eine formelle Anpassung (Verweis auf die neue ABCN-Einsatzverordnung).

2. Verordnung vom 17. Oktober 2007 über die Nationale Alarmzentrale (SR 520.18) Art. 1

Abs. 4 Bst b: diese Bestimmung wird aufgehoben und unter Buchstabe d neu geregelt.

Abs. 4 Bst d: Artikel 4 der heutigen VEOR ist im Entwurf ABCN-Einsatzverordnung nicht enthalten. Da die NAZ die bisherigen Arbeitsgruppen aus dem Bereich A der KomABC übernimmt, ist sie neu auch für die Berechnungsgrundlagen zuständig.

Art. 2

Abs. 2 Bst. a : in Buchstabe a erfolgt lediglich eine formelle Anpassung (Verweis auf die neue ABCN-Einsatzverordnung).

Art. 3

Abs. 3 zweiter Satz: Der heutige Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b VEOR wird, mit Einschränkung auf Ereignisse mit erhöhter Radioaktivität, übernommen.

Abs. 5: Der heutige Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b VEOR wird übernommen.

Art. 4

Abs. 1 zweiter Satz: Diese Mittel müssen der NAZ bei Ereignissen mit vermuteter oder tatsächlich erhöhter Radioaktivität zur Verfügung stehen.

Art. 4a

Die Statuierung der Probenahme- und Messorganisation soll neu in der VNAZ erfolgen, da sie bei Ereignissen mit vermuteter oder tatsächlich erhöhter Radioaktivität eingesetzt wird. Die Bestimmung entspricht dem heutigen Artikel 9 VEOR.

3. Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501)

In der ganzen Verordnung werden die Begriffe "VEOR" durch "ABCN-Einsatzverordnung" sowie "EOR" durch "BFO ABCN" ersetzt.

15/18 Ident.-Nr./Vers. 10011887987/01 MS ID/Vers. 10001/02 Aktenzeichen 475.3-02/05