Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten
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schnell getroffen werden müssen, wird ein Bandbreitenmodell als nicht praktisch erachtet, da keine Zeit für eine Optimierung innerhalb des Dosisbandes besteht. Ausserdem besteht beim Bandbreitenprinzip bei grenzüberschreitenden Ereignissen die Gefahr, dass Massnahmen in den verschiedenen betroffenen Ländern ab unterschiedlichen Eingreifschwellen eingeleitet werden. Von Seiten Bevölkerung würde es auch schwer verstanden, wenn Massnahmen erst ab der oberen Dosisschwelle getroffen würden. Im neuen DMK wird deshalb neu das Einschwellenprinzip eingeführt.
Grundlagen zur Definition und Berechnung der entscheidungsrelevanten Dosis-
schwellen
Im Gegensatz zur ICRP wird im DMK nicht die vermeidbare Dosis als primäres Entscheidungskriterium für Massnahmen verwendet, sondern die erwartete Dosis, wie im bisherigen DMK. Damit ist die Harmonisierung mit unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich sichergestellt, welche aus praktischen Gründen ebenfalls die erwartete Dosis verwenden.
Der im bisherigen DMK verwendete Prognosezeitraum von einem Jahr hat sich für die Beurteilung von Massnahmen in der Akutphase als nicht praktikabel herausgestellt, da im frühen Ereignisstadium kaum eine Dosisprognose über das ganze erste Jahr möglich ist. Die Massnahmen "Aufenthalt im Haus" bzw. "Aufenthalt im Keller oder Schutzraum" sowie die Massnahme "Einnahme von Iodtabletten" kommen ausserdem nur für die ersten Tage in Frage. Aus diesem Grund wird im neuen DMK ein Prognosezeitraum gewählt, welcher auf diesen Zeitraum abgestimmt ist. Der gewählte Zeitraum von zwei Tagen entspricht den momentanen Empfehlungen der europäischen Arbeitsgruppe EPAL, welche eine Harmonisierung der nationalen Dosisschwellen anstrebt.
Für die Berechnung der Dosen soll die am meisten exponierte Bevölkerungsgruppe berücksichtigt werden. Die Dosen sollen unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen und den in den Anhängen der Strahlenschutzverordnung (StSV) festgelegten Parametern berechnet werden. Basis für die Berechnung der Dosen in den ersten zwei Tagen ist der Aufenthalt im Freien. Für die Berechnung der Inhalationsdosis soll die am diesbezüglich sensibelste Bevölkerungsgruppe (Kinder) berücksichtigt werden.
Erläuterungen zu den einzelnen Massnahmen und deren Dosisschwellen
Im Gegensatz zum bisherigen DMK werden in der Tabelle nur noch Massnahmen aufgeführt, welche in der frühen Phase eines Ereignisses zum Zuge kommen. Damit wird sichergestellt, dass das BABS anhand von klaren Kriterien Massnahmen für die erste Phase anordnen kann. Weitere nachfolgende Massnahmen zur Dosisreduktion in der Folgezeit werden situationsbezogen durch das BFO ABCN vorbereitet und dem Bundesrat zum Entscheid beantragt. Für alle weiteren nicht explizit aufgelisteten Massnahmen gilt eine Dosisschwelle von höchstens 100 mSv (effektive Dosis).
• Sofortmassnahmen: o Aufenthalt im Haus:
Ab einer Dosisschwelle von 1mSv effektive Dosis innerhalb von zwei Tagen soll für die sensiblen Bevölkerungsgruppen Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen der Aufenthalt im Haus vorgesehen werden. Diese Massnahme ist schnell über Radio kommunizierbar und benötigt keine weiteren sofortigen Begleitmassnahmen (Absperren von Gebieten, Verkehrsumleitungen, Einstellung öffentlicher Verkehr). Über eine vorangehende Alarmierung der Bevölkerung wird situativ aufgrund der vorhandenen Alarmierungsmöglichkeiten und Zeitverhältnisse entschieden.
International werden keine konkreten Empfehlungen in Form von Dosisschwellen für diese Bevölkerungsgruppe abgegeben. Es wird lediglich darauf hingewie-
10/18 Ident.-Nr./Vers. 10011887987/01 MS ID/Vers. 10001/02 Aktenzeichen 475.3-02/05