Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 18 Seiten

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Art. 12 - Mittel

MeteoSchweiz stellt im Auftrag des BABS und des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates ENSI Ausbreitungsrechnungen, aktuelle Wetterdaten sowie Windfeldprognosen in der Umgebung der Kernanlagen für die Ausbreitungs- und Dosisberechnungen zur Verfügung.

Dem BFO ABCN steht auch eine Probenahme- und Messorganisation zur Verfügung. Die Zusammensetzung dieser Organisation soll neu in der Verordnung über die Nationale Alarmzentrale (VNAZ, SR 520.18) geregelt werden.

Die Einsatzequipe VBS (EEVBS) und weitere Einsatzelemente der Armee (z.B. Wetterberatungselemente).

4. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für biologische Schadenereignisse

Art. 13 - Einsatz

Die Einsatzkriterien im Bereich B werden im Epidemiengesetz (SR 818.101) geregelt, welches sich nur auf die normale und die besondere Lage bezieht.

Die besondere Lage im Epidemiengesetz wird durch den Bundesrat angeordnet. Das heisst das BFO ABCN kommt zum Einsatz, sobald der Bundesrat auf Antrag des entsprechenden Departements (EDI, EVD oder UVEK) eine besondere Lage anordnet.

Art. 14 - Aufgaben

Die unten aufgeführten Stellen des Bundes sind Kontaktstellen (Focal Point) zu den entsprechenden internationalen Organisationen. Sie sind verantwortlich für die zeitgerechte und korrekte Information gemäss den entsprechenden Abkommen.

− Das EDI/BAG ist der Focal Point der WHO/EU für humanpathogene Organismen und

unterhält zu diesem Zweck eine nationale Anlauf- und Informationsstelle auf internationalem Niveau. Alle betroffenen Stellen melden unter Einhaltung der Vorgaben der Internationen Gesundheitsvorschriften (IGV) dem BAG aus ihrem Zuständigkeitsbereich Ereignisse, die gemäss WHO Kriterien eine Gefährdung der internationalen öffentlichen Gesundheit darstellen könnten.

− Das EVD/BVET ist der Focal Point der OIE/EU für tierpathogene Organismen und un-

terhält zu diesem Zweck eine nationale Anlauf- und Informationsstelle auf internationalem Niveau.

− Das EVD/BLW ist der Focal Point der FAO/UPOV für pflanzenpathogene Organismen in

der Landwirtschaft und unterhält zu diesem Zweck eine nationale Anlauf- und Informationsstelle auf internationalem Niveau.

− Das UVEK/BAFU ist der Focal Point der COP-CBD/EU für die übrigen Organismen und

unterhält zu diesem Zweck eine nationale Anlauf- und Informationsstelle auf internationalem Niveau.

Die Hotlines für Anfragen aus der Bevölkerung im Bereich B werden durch die zuständigen Bundesämter betrieben.

Art. 15 - Mittel

Zur Ereignisbewältigung stehen die Laboratorien und Fachstellen des Bundes und die vom Bund bezeichneten Referenzlaboratorien für die analytischen Belange zur Verfügung.

Die EEVBS und weitere Einsatzelemente der Armee (z.B. Wetterberatungselemente).

6/18 Ident.-Nr./Vers. 10011887987/01 MS ID/Vers. 10001/02 Aktenzeichen 475.3-02/05