Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/77: Revision der AGB des Bundes für Informatikleistungen (rev. IT-AGB) · 12 Seiten
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1. Ausgangslage und Ziele der Revision IT-AGB
Die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat auf Anregung des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) am 7. April 2005 dem „Fachausschuss Revision IT-AGB“ (in der Folge «FA IT-AGB») den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob und wie die AGB für Informatikleistungen des Bundes1 geändert werden sollen. Hierzu wurden einerseits die bundesinternen Erfahrungen mit den AGB ausgewertet und andererseits die von den Verbänden (insbesondere Swico und Swissmem)
vorgebrachten Kritikpunkte geprüft.
Auftrag und Ziele für die Revision der IT-AGB lautete wie folgt:
¾ Sicherstellung der Rechtssicherheit bei der Anwendung der AGB;
¾ Anpassung an die heutige Rechtslage;
¾ Klärung von Begriffen und der Abgrenzung des Anwendungsbereichs der einzelnen AGB;
¾ Einheitlichkeit der AGB in sich, untereinander und in deren Anwendung;
¾ Einfachheit in der Regelung und damit in der Umsetzung;
¾ Deregulierung aller für die Geschäftstätigkeit der beteiligten Organisationseinheiten nicht notwendigen Regelungen;
¾ Verteilung der rechtlichen Risiken und Chancen zwischen den Vertragsparteien so, dass:
¾ die Regelungen der wirtschaftlichen und technologischen Wirklichkeit der Vertragsparteien gerecht werden (Orientierung an heutigen Lebenssachverhalten, Geschäftsmodellen etc.);
¾ der Investitionsschutz des Bundes gewährleistet ist;
¾ Im Zweifelsfall Orientierung der revidierten IT-AGB am Obligationenrecht und erst subsidiär an der Branchenüblichkeit;
¾ Sicherstellung einer hohen Akzeptanz und systematischen, regelmässigen Anwendung der revidierten IT-AGB.
Der FA IT-AGB hat in der Folge die erwähnten IT-AGB überarbeitet. In verschiedenen Phasen des Projekts wurden einzelne Fragen auch externen Fachleuten zur Begutachtung und Stellungnahme vorgelegt. Ebenso wurde bei den Diskussionen der Quervergleich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergleichbarer Organisationseinheiten hergestellt, wie denjenigen der deutschen Bundesverwaltung (BVB-EVB), Schweizerische Informatik Konferenz (SIK), Schweizerische Post und Swisscom.
Die Erstellung OSS-spezifischer AGB war nicht Gegenstand des Auftrags an den FA IT-AGB. Die vorliegenden neuen AGB lassen aber mit gewissen kleineren Anpassungen für das
1Darunter fallen: AGB des Bundes für den Kauf von Hardware (Ausgabe Juni 1998), AGB des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Juni 1998), AGB des Bundes für die Beschaffung von Informatik-
Gesamtsystemen sowie die Herstellung von Individualsoftware (Ausgabe Juni 1998), AGB des Bundes für Lizenzen (Ausgabe Juni 1998), AGB des Bundes für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Ausgabe Juni 1998).