Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/77: Revision der AGB des Bundes für Informatikleistungen (rev. IT-AGB) · 12 Seiten
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Schliesslich hat die Erfahrung gezeigt, dass die AGB für Dienstleistungen in der Vergangen-Schliesslich hat die Erfahrung gezeigt, dass die AGB für Dienstleistungen in der Vergangenheit immer wieder für Geschäfte verwendet wurden, in welchen letztlich Ergebnisse mitheit immer wieder für Geschäfte verwendet wurden, in welchen letztlich Ergebnisse mit Werkcharakter (z.B. Pflichtenhefte, Datenbankmodelle, Migrationskonzepte, Dokumentatio-Werkcharakter (z.B. Pflichtenhefte, Datenbankmodelle, Migrationskonzepte, Dokumentationen etc.) geschuldet waren. Da auf solchen Dokumenten oft weitere Leistungen aufbauen,nen etc.) geschuldet waren. Da auf solchen Dokumenten oft weitere Leistungen aufbauen, haben in Analogie zum Werkvertragsrecht entwickelte Abnahmeverfahren erhebliche prakti-haben in Analogie zum Werkvertragsrecht entwickelte Abnahmeverfahren erhebliche praktische Bedeutung. Mangels Aufnahme der hierfür erforderlichen Bestimmungen in den Verträ-sche Bedeutung. Mangels Aufnahme der hierfür erforderlichen Bestimmungen in den Verträgen und in den AGB Dienstleistungen fehlte in solchen Fällen häufig eine Handhabe umgen und in den AGB Dienstleistungen fehlte in solchen Fällen häufig eine Handhabe um zeitgerecht das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis zu erhalten.zeitgerecht das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis zu erhalten.
Das reine Auftragsrecht passt auf solche Vertragsverhältnisse häufig nicht. In den AGB fürDas reine Auftragsrecht passt auf solche Vertragsverhältnisse häufig nicht. In den AGB für Informatikdienstleistungen wurden daher neu rudimentäre werkvertragliche BestimmungenInformatikdienstleistungen wurden daher neu rudimentäre werkvertragliche Bestimmungen aufgenommen. Selbstverständlich muss über die Anleitungen im Mustervertrag (vgl. obenaufgenommen. Selbstverständlich muss über die Anleitungen im Mustervertrag (vgl. oben Ziff. 2 erstes Bullet) darüber hinaus sichergestellt werden, dass der geschuldete Erfolg imZiff. 2 erstes Bullet) darüber hinaus sichergestellt werden, dass der geschuldete Erfolg im Vertrag jeweils genügend präzis definiert wird, damit eine Abnahme auch korrekt erfolgenVertrag jeweils genügend präzis definiert wird, damit eine Abnahme auch korrekt erfolgen kann.kann.
Durch alle diese Massnahmen gemäss Ziff. 3 sollen die einzelnen AGB und deren Anwen-Durch alle diese Massnahmen gemäss Ziff. 3 sollen die einzelnen AGB und deren Anwendungsbereich besser gegeneinander abgegrenzt werden und erkannte Lücken bei den Re-dungsbereich besser gegeneinander abgegrenzt werden und erkannte Lücken bei den Regelungen aber auch bei der Anwendung geschlossen werden.gelungen aber auch bei der Anwendung geschlossen werden.
3.5.3.5. Grafische DarstellungGrafische Darstellung
AGB für Dienstleistungen ¾ Auftrag
¾ Enthält auch werkvertragliche Leistungen
AGB für die Wartung von Hard- und die Sind nicht mehr notwendig
Pflege von Software
AGB Hardware ¾ Kauf von Hardware (inklusive Nutzung
der Betriebssoftware)
¾ Wartung und Support von Hardware
AGB für Standardsoftware ¾ Beschaffung von Standardsoftware
¾ Pflege und Support von Standardsoft-
ware
AGB für Werkverträge im Informatikbe- ¾ Andere werkvertragliche Leistungen
reich ¾ Entwicklung Individualsoftware
¾ Pflege und Support Individualsoftware
4. Bestimmungen in den einzelnen AGB
4.1. In den Verträgen zu regelnde Punkte
Die AGB erfordern in nachfolgenden Punkten auf das jeweilige Geschäft angepasste Regelungen in den Verträgen. Zu den revidierten AGB werden neue Musterverträge mit Anleitungen auf dem Intranet zur Verfügung gestellt werden. Zu den fett formatierten Punkten finden sich zudem weitere Erläuterungen in den Ziffern 4.3 und 4.4.
Immer zu regelnde Punkte: