Vorlage_1A
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 114 Seiten
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Art. 150 Weitere Angaben zum Geltungsbereich von bestimmten Signalen
1 Eine dem Signal «Verbot für Lastwagen» (B.07) beigefügte Zusatztafel mit dem Wort «ausgenommen» und dem Symbol «S-Verkehr» (I.13) zeigt an, dass Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die vorne und hinten mit dem entsprechenden Zeichen nach Anhang 4 Ziffer 11 VTS18 versehen sind, vom Verbot ausgenommen sind.
2 Die dem Signal «Höchstgewicht» (B.21) beigefügte Zusatztafel, die für Fahrzeugkombinationen ein höheres Gewicht gestattet, zeigt an, dass zwar das Betriebsgewicht der Kombination, nicht aber das Betriebsgewicht der einzelnen Fahrzeuge der Kombination den auf dem Signal angegebenen Wert übersteigen darf.
3 Die den Signalen «Verbot für Anhänger» (B.10) und «Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern» (B.11) beigefügte Zusatztafel mit einer Gewichtsangabe zeigt an, dass das jeweilige Signal nur für Anhänger gilt, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis mindestens dem angegebenen Gewicht entspricht.
Art. 151 Zusatztafel «Richtung der vortrittsberechtigten Strasse»
Die den Signalen «Stop» (C.01), «Kein Vortritt» (C.02), «Hauptstrasse» (D.06) und «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» (A.22) beigefügte Zusatztafel «Richtung der vortrittsberechtigten Strasse» (I.14) zeigt den Verlauf einer die Richtung ändernden Hauptstrasse oder vortrittsberechtigten Nebenstrasse an. In Verbindung mit den Signalen «Stop» und «Kein Vortritt» zeigt sie den Führerinnen und Führern auf der Strasse, deren Vortritt aufgehoben ist, an, dass sie den Fahrzeugen den Vortritt gewähren müssen, die auf der vortrittsberechtigten Strasse verbleiben oder diese verlassen. Der breite Strich stellt die vortrittsberechtigte Strasse dar.
Art. 152 Zusatztafeln an Bahnübergängen
Die den Signalen «Schranken» (A.25) und «Bahnübergang ohne Schranken» (A.26) beigefügte Zusatztafel «Blinklicht» (I.15) weist auf Bahnübergänge mit Blinklichtsignalanlagen hin.
vgl. zudem Verzeichnis der Übergangsbestimmungen und separat zu be-
schliessenden Änderungen
Art. 153 Weitere ergänzende Angaben zu bestimmten Signalen
1 Die dem Signal «Einbahnstrasse» (D.07) beigefügte Zusatztafel «Gegenverkehr » (I.16) weist darauf hin, dass der angezeigte Gegenverkehr zulässig ist.
2 Die dem Signal «Parkieren gegen Gebühr» (D.15) beigefügte Zusatztafel «Zentrale Parkuhr» weist darauf hin, dass eine Parkuhr für mehrere Parkfelder steht.
3 Die dem Signal «Schleudergefahr» (A.11) beigefügte Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (I.17) weist darauf hin, dass das Signal zur Warnung vor Glatteis oder Schneeglätte steht.
18 SR 741.41