Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/30: Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

Das SRK weist darauf hin, dass bei der Umsetzung auch die Situation früher „administrativ Versorgter“ berücksichtigt werden muss; und regt an, Art. 25 Abs. 2 des Übereinkommens rückwirkend systematisch auf die Opfer anzuwenden.

Die EVP weist darauf hin, dass Fälle von Verschwindenlassen konsequent geahndet werden müssen. Zudem müsse sich die Schweiz auch konsequent dem Menschenhandel annehmen, einer der Hauptursachen für Verschwindenlassen.

Der SGB weist darauf hin, dass die Schweiz verpflichtet ist, konkrete Massnahmen in der Bekämpfung des Verschwindenlassens zu ergreifen, insbesondere im Präventionsbereich. Dem Schutz progressiver Kräfte und den Gewerkschaftern sei besondere Aufmerksamkeit zu schenken.