Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/30: Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 · 20 Seiten

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5. Zusammenfassung der wichtigsten Vernehmlassungsergebnisse

5.1. Allgemeines

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer vertritt die Ansicht, dass ein Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen einen notwendigen und logischen Schritt darstelle, um das Verbrechen des Verschwindenlassens angemessen zu bekämpfen (42). Zudem ordne sich die Ratifizierung in die aussenpolitischen Ziele der Schweiz ein, insbesondere betreffend die Förderung der Menschenrechte. Eine Minderheit (6) lehnt die Ratifizierung ab.

20 Kantone begrüssen die Ratifikation des Übereinkommens sowie den Entwurf der Umsetzungsgesetzgebung oder stehen ihnen nicht entgegen (AG, AR, AI, BL, BS, BE, FR, GE, GR, JU, NE, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZG). Darunter weisen drei Kantone (OW, SG, SO) darauf hin, dass sie der Unterzeichnung zunächst ablehnend gegenüberstanden. Die in der Vernehmlassung zur Unterzeichnung vorgebrachten Anliegen seien aber in der Vernehmlassungsvorlage aufgenommen worden. Ein Kanton hält an seinen Bedenken betreffend die Umsetzung fest (ZH). Ein Kanton steht der Ratifizierung kritisch gegenüber (LU), vier weitere Kantone erachten eine Ratifizierung aufgrund bereits ausreichender Gesetzgebung als überflüssig und lehnen diese daher ab (GL, NW, SZ, TG). Im Grundsatz einverstanden mit der Umsetzung des Übereinkommens zeigen sich die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden (KSBS) und der Neunerausschuss der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Letzterer weist darauf hin, dass er der Unterzeichnung kritisch gegenüber gestanden sei. Nachdem er bei der Konzeption der Umsetzung eingebunden worden sei und der Bundesrat den kantonalen Bedenken weitgehend Rechnung getragen habe, sei er nun mit der Umsetzungsgesetzgebung grundsätzlich einverstanden.

Drei Parteien unterstützen die Ratifizierung vorbehaltlos (SP) oder mit wenigen Anmerkungen zur Umsetzungsgesetzgebung (CVP, EVP). Eine Partei unterstützt Ziel und Zweck des Übereinkommens, äussert jedoch Zurückhaltung betreffend die Umsetzungsgesetzgebung (FDP). Eine Partei lehnt die Ratifizierung ab und nennt zahlreiche Bedenken gegen das Umsetzungsgesetz (SVP).

Die Bundesanwaltschaft unterstützt die Ratifizierung. Zwei Dachverbände sprechen sich ausdrücklich für die Ratifizierung aus (SGB, SSV).

In den weiteren interessierten Kreisen findet die Ratifizierung des Übereinkommens breite Unterstützung (ACAT, AIS, CSCPI, HR/MERS, ICJ-CH, JdD, NKVF, SEK, SFH, SRK, TRIAL). Viele dieser Organisationen begrüssen auch die Umsetzung im nationalen Recht und bringen detaillierte Verbesserungsvorschläge ein. Ebenfalls Unterstützung erfährt die Ratifizierung