Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/30: Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 · 20 Seiten

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2. Überblick

Am 19. Dezember 2012 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 8. April 2013.1

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erhielt in diesem Zeitraum insgesamt 48 Stellungnahmen, welche sich zum Vernehmlassungsgegenstand äusserten. Es äusserten sich:

 alle Kantone,

 2 kantonale Konferenzen (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren, Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz),

 die Bundesanwaltschaft,

 5 Parteien (CVP, EVP, FDP, SP, SVP),

 2 gesamtschweizerische Dachverbände (Schweizerischer Gewerkschaftsbund,

Schweizerischer Städteverband),

 12 Organisationen (ACAT Suisse, Amnesty International Schweiz, Association Jardin des Disparus, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz, Schweizer

Sektion der International Commission of Jurists, Nationale Kommission zur Verhütung von Folter, humanrights/MERS, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund,

Schweizerische Flüchtlingshilfe, Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, Schweizerisches Rotes Kreuz, Track Impunity Always).

Von den direkt begrüssten Vernehmlassungsadressaten verzichteten fünf ausdrücklich auf eine Stellungnahme (Schweizerischer Arbeitgeberverband, economiesuisse, Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht). Fünf Vernehmlassungsteilnehmer schlossen sich der Eingabe der Schweizer Koalition für den International Strafgerichtshof an oder stützen ihre Stellungnahme auf diese ab (ACAT, HR/MERS, JdD, SRK, TRIAL).

3. Gegenstand der Vernehmlassung

Die Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (im Folgenden: Übereinkommen) am 19. Januar 2011 unterzeichnet. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens war die Ratifizierung des Übereinkommens und dessen Umsetzung im innerstaatlichen Recht.

1 http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2012.html#EDA.