Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/30: Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 · 20 Seiten

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durch die Demokratischen Juristen Schweiz, die auf eine eingehende Stellungnahme verzichten.

5.2. Schaffung eines neuen Straftatbestands

Betreffend die Schaffung eines neuen Straftatbestandes und damit verbundenen weiteren gesetzlichen Änderungen konzentrieren sich die Antworten der Vernehmlassungsteilnehmenden auf die Schaffung des Tatbestandes, dessen systematische Einordnung sowie auf die Formulierung der einzelnen Tatbestandselemente.

5.2.1. Schaffung des Straftatbestandes per se

Die Notwendigkeit der Schaffung eines neuen Tatbestandes ist unter den Vernehmlassungsteilnehmenden weitgehend unbestritten.

Sieben Kantone äussern sich explizit zum neuen Straftatbestand: LU erachtet diesen als notwendig, VD, NE, GR und FR anerkennen dessen Mehrwert. Dies unter anderem mit Blick auf dessen symbolische Wirkung (GR) und auf den Aspekt der internationalen Rechtshilfe (FR). NE begrüsst darüber hinaus die Ausweitung der Kompetenz zur Strafverfolgung im Ausland begangener Taten (mit Blick auf die Konstellation, dass sich der Täter in der Schweiz befindet), die für die Entstehung einer einheitlichen internationalen Praxis notwendig sei. Für BE besteht in der Formulierung eines neuen Tatbestandes ein Vorteil in der leichteren Überprüfbarkeit der durch die Schweiz eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtung, ansonsten würden bestehende Tatbestände an sich ausreichen.

Die Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer, welche die Vorlage integral ablehnt, spricht konsequenterweise auch der Schaffung des Straftatbestandes die Notwendigkeit ab. Die SVP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schweiz auch selbstständig einen strafrechtlichen Schutz gegen das Verschwindenlassen erlassen kann, ohne das Übereinkommen zu ratifizieren. Aus der Sicht zweier Kantone besteht in diesem Bereich überhaupt kein Legiferierungsbedarf, da das zu pönalisierende Verhalten durch bestehende Straftatbestände ausreichend abgedeckt sei, wobei allenfalls auch die Regelung über eine qualifizierte Tatbestandsvariante der Geiselnahme in Frage käme (NW, TG).

Die Bundesanwaltschaft erachtet die Schaffung des neuen Tatbestands als notwendig.

Die EVP begrüsst die Schaffung des neuen Straftatbestands. Die FDP stellt sich einem neuen Straftatbestand nicht entgegen. Auch die weiteren interessierten Kreise stehen dem neuen Straftatbestand positiv gegenüber (ICJ-CH,TRIAL, CSCPI, SFH, NKVF, JdD, AIS, HR/MERS).