Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/55: Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 17 Seiten
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rité sans frontières, der VBBS, die EKKJ, die isa, SAVOIRSOCIAL und der KV Schweiz schlagen einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für die Familienangehörigen vor. Der SEK schlägt ausserdem vor zu erwähnen, dass das Recht auf Zusammenleben mit der Familie und der Wille des Kindes bei der Beurteilung solcher Fälle zu berücksichtigen sind.
Das CSP und die Association du collectif de soutien et de défense des sans-papiers de la Côte erachten Abs. 3 in dieser Form als unbrauchbar und schlagen eine Formulierung vor, die festhält, dass die Gesuche von Familienangehörigen der betroffenen Person vertieft geprüft und dabei die schulischen Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden müssen. Falls die Familienangehörigen die Bedingungen gemäss Art. 31 VZAE nicht erfüllen, muss ihre Wegweisung bis zum Abschluss der Ausbildung ausgesetzt werden.
Solidarité sans frontières, die Anlaufstelle für Sans-Papiers, das HEKS, die nationale Plattform zu den Sans-Papiers, der VBBS und der Verein für die Rechte illegalisierter Kinder schlagen vor, dass das Gesuch um Aufenthaltsbewilligung der Familienangehörigen der betroffenen Person vertieft geprüft wird, wobei insbesondere der Wille des Kindes, das Recht auf Zusammenleben mit der Familie und die Rechte und Pflichten der Eltern berücksichtigt werden müssen. Sie sprechen sich ebenfalls für einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung der Familienangehörigen der betroffenen Person aus, wenn diese Person minderjährig ist. Für volljährige Personen schlagen sie die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für die Familienangehörigen der betroffenen Person vor, wenn sie die Bedingungen gemäss Art. 31 VZAE erfüllen.
Die EKKJ ist der Meinung, dass dieser Absatz zu einer Ungleichbehandlung führt. Sie schlägt vor, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für die Familienmitglieder für die Dauer der Ausbildung sowie einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Abschluss der Ausbildung einzuführen.
Das Collectif de soutien aux sans-papiers, Coordination asile.ge, der VBBS, die nationale Plattform zu den Sans-Papiers, die Anlaufstelle für Sans-Papiers und Solidarité sans frontières schlagen vor, in einem zusätzlichen Absatz festzuhalten, dass die Wegweisung der Familienangehörigen der betroffenen Person, die eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten hat, während der Dauer dieser Ausbildung ausgesetzt wird.
Der SGV spricht sich gegen eine Aufenthaltsregelung für die Familienangehörigen der lernenden Person aus.
GE fragt sich, ob Familienangehörigen eine befristete oder eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wird.
1.13 Einführung einer Meldepflicht
AG, AR, GR und ZG schlagen vor, die Meldepflichten gemäss Art. 82 VZAE dahingehend zu erweitern, dass die für die Berufsbildung zuständigen kantonalen Behörden verpflichtet sind, Fälle gemäss Art. 30a VZAE den kantonalen Migrationsbehörden zu melden. Insbesondere sollen die Migrationsbehörden über den Lehrabschluss der betroffenen Person informiert werden.
1.14 Einreichung des Gesuchs
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Terre des Hommes, die SP, die SBAA und der VPOD halten fest, dass die Identifikation der betroffenen Person oftmals ein Hindernis für die Einreichung eines Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung darstellt. Deshalb sollen die Gesuche anonym eingereicht werden können.