Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/55: Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 17 Seiten

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1.2 Allgemeines

Fünf politische Parteien, fünfundzwanzig Kantone, vierzig interessierte Organisationen und sechs Migrationsämter haben zum Vernehmlassungsentwurf Stellung genommen.

Dreizehn Kantone begrüssen den Entwurf (AI, BL, FR, GE, GR, LU, NE, SH, SO, TG, TI, VD, ZH), elf Kantone lehnen ihn ab (AG, AR, BS, GL, NW, OW, SG, SZ, UR, VS, ZG).

JU begrüsst den Entwurf unter dem Vorbehalt, dass als weitere Bedingung die Situation der gesamten Familie geprüft werden muss.

GE stellt fest, dass der Entwurf nicht nur den Zugang zu einer Berufslehre ermöglicht, sondern auch Bestimmungen bezüglich der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für die Familienangehörigen der betroffenen Person enthält. Gemäss GE sollte diese Möglichkeit auch Jugendlichen offenstehen, die nicht den Weg der Berufslehre wählen.

Was die politischen Parteien betrifft, so sprechen sich drei Parteien für den Entwurf aus (CVP, Grüne, SP) und zwei dagegen (FDP, SVP).

Insgesamt begrüssen die meisten interessierten Organisationen den Entwurf. Einige sind jedoch lediglich mit der Stossrichtung einverstanden, der Entwurf selber geht ihnen zu wenig weit. Eine Minderheit lehnt den Entwurf vollumfänglich ab (CP, SAV, SRK, VSAA und VSU). Andere Organisationen begrüssen den Entwurf unter dem Vorbehalt substantieller Änderungen.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurden vor allem zwei Kritikpunkte geäussert: Einerseits ermöglichen die geltenden Gesetzesbestimmungen bereits heute, die von der Motion Barthassat verfolgten Ziele umzusetzen; andererseits schafft der Entwurf eine Ungleichbehandlung zwischen Personen, die eine Berufslehre absolvieren möchten, und deren Familienangehörigen sowie anderen illegal in der Schweiz lebenden Personen oder Personen, die eine theoretische Ausbildung absolvieren.

Die Mehrheit der befragten Personen ist dafür, dass jugendliche Sans-Papiers Zugang zu Brückenangeboten erhalten (Praktikum, Vorlehre, Motivationssemester).

Ausserdem haben die Kantone, politischen Parteien und interessierten Kreise viele Änderungsvorschläge gemacht. Diese betreffen insbesondere die Mindestdauer des Besuchs der obligatorischen Schule, die Bedingung, dass das Gesuch unmittelbar nach Schulabschluss eingereicht werden muss, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung der betroffenen Person sowie die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an die Familienangehörigen.

Überdies haben einige der befragten Personen den Wunsch geäussert, dass die für die Berufsbildung zuständigen kantonalen Behörden einer Meldepflicht unterliegen sollen. Im Hinblick auf die zu prüfende Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sollen sie die kantonalen Migrationsämter über den Lehrabschluss informieren.

Die Stellungnahmen und Äusserungen der Beteiligten im Vernehmlassungsverfahren lassen sich in verschiedene Themen gliedern und werden im Folgenden erläutert.