Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/55: Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 17 Seiten
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IV Besonderer Teil
1. Spezifische Bemerkungen nach Thema
1.1 Gewählte Form der Umsetzung
BL, FR, NE, SG, SH, SO, Travail.Suisse, die KKJPD und der SSV erachten Sie Umsetzung der Motion auf Verordnungsstufe als zweckmässig.
Das Migrationsamt des Kantons Freiburg, das CP, das HEKS, der KV Schweiz, Solidarité sans frontières, der VBBS, die nationale Plattform zu den Sans-Papiers und das CSP kritisieren die gewählte Form der Umsetzung auf Verordnungsstufe und sind der Meinung, dass eine Gesetzesänderung zweckmässiger gewesen wäre.
Für FR und die gesamtschweizerische Konferenz der Integrationsdelegierten ist die gewählte Form zweckmässig, sie erachten es aber als sinnvoll, eine solche Bestimmung in naher Zukunft gesetzlich zu verankern.
VD ist sich bewusst, dass eine gesetzliche Lösung für die in der Motion aufgeworfene Frage nicht einfach zu finden ist, ohne dass die Rechtsordnung infrage gestellt wird. VD stellt aber fest, dass auch mit dem gewählten Weg der Verordnung gewisse Probleme nicht zu vermeiden sind. Der Entwurf könnte im Widerspruch zu Art. 30 AuG stehen. Der Bundesrat erwähnt nämlich in der entsprechenden Botschaft, dass die Liste der Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen lang ist, während der Entwurf eine neue Zulassungskategorie schafft. Als kurzfristige Lösung empfiehlt VD eine Änderung von Art. 30 AuG.
Die SVP ist erstaunt darüber, dass eine solch heikle Frage im Rahmen einer Verordnungsanpassung behandelt wird, ohne dass das Volk sich dazu äussern kann.
VS schlägt vor, dass Art. 31 Abs. 1 Bst. d VZAE wie folgt geändert wird: «Bei der Beurteilung sind insbesondere zu berücksichtigen: die finanziellen Verhältnisse sowie der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben, zum Erwerb von Bildung oder zur Absolvierung einer Berufslehre».
AG, Solidarité sans frontières, der VBBS und die demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz hätten eine Änderung der Bestimmungen in Bezug auf den Begriff der Erwerbstätigkeit bevorzugt. AG betont, dass mit dieser Lösung die Sans-Papiers sich weiterhin illegal in der Schweiz aufhalten. Deshalb plädiert AG für eine Lösung, die eine Gleichbehandlung ermöglicht zwischen Personen, die eine Berufslehre absolvieren möchten, und Personen, die sich für eine theoretische Ausbildung entscheiden.
Die demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz sind ebenfalls dagegen, dass die Umsetzung der Motion im Rahmen der Härtefallregelung erfolgen soll. Die Grünen, die Anlaufstelle für Sans-Papiers, das HEKS, der SGB, der Verein für die Rechte illegalisierter Kinder, der SSV, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und die isa erachten es als problematisch, dass der Entwurf sich auf die heutige Praxis abstützt, die sich aus den Aufenthaltsbewilligungen für Härtefälle ableitet.
1.2 Bearbeitung von Gesuchen durch das BFM
Der VPOD schlägt vor, dass die Gesuche ausschliesslich durch das BFM zu prüfen sind, um kantonale Unterschiede zu vermeiden.
Die SP und die SAJV betonen, dass die heutige Praxis bei Härtefällen kantonal stark unterschiedlich ist. Die SP schlägt ebenfalls vor zu prüfen, ob die Gesuche direkt beim BFM eingereicht werden können.