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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten
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d. wenn Frösche bei der Schlachtung in gekühltem Zustand geköpft werden und der Kopf sofort vernichtet wird.
Art. 190 Abs. 1 Bst. b und d und Abs. 4
1An mindestens vier Tagen innerhalb von vier Jahren müssen sich fortbilden:
b. Versuchsleiterinnen und -leiter, versuchsdurchführende Personen sowie Leiterinnen und Leiter von Versuchstierhaltungen;
d. Detailhandelsfachleute mit Fachrichtung Zoofachhandel mit einer vom BVET anerkannten fachspezifischen Weiterbildung.
4betrifft nur den französischen Text
Art. 191 Sachüberschrift und Abs. 1 und 3
Ausbildungsmassnahmen auf Anordnung der kantonalen Behörde
1Die kantonale Behörde kann für Tierhalterinnen und Tierhalter, betreuende Personen oder Betriebe zusätzliche Ausbildungsmassnahmen anordnen, wenn Mängel betreffend die Fütterung, die Betreuung oder die Pflege der Tiere oder andere Verstösse gegen die Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung festgestellt worden sind.
3Die Kosten für die zusätzliche Ausbildung gehen zu Lasten der Betriebe oder der Tierhalterinnen und Tierhalter.
Art. 192 Abs. 1 Bst. b und c
Betrifft nur den französischen Text
Art. 196 Bst. b
Betrifft nur den französischen Text
Art. 199 Abs. 1
1Das BVET anerkennt die fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung nach Artikel 197, Kurse nach Artikel 198 Absatz 2 sowie die fachspezifische Weiterbildung für Detailhandelsfachpersonen im Zoofachhandel nach Artikel 103 Buchstabe b. Es veröffentlicht die Liste der anerkannten Aus- und Weiterbildungen. Es bestimmt über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen nach den Artikeln 197 und 198.
Art. 200 Abs. 1, 4 und 5
1Das Gesuch um Anerkennung einer Ausbildung nach Artikel 197, eines Kurses nach Artikel 198 Absatz 2 oder einer fachspezifischen Weiterbildung für Detailhandelsfachpersonen im Zoofachhandel muss dem BVET zusammen mit der Dokumentation und dem Stundenplan in elektronischer Form zugestellt werden.