Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/71: Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit: Anpassung von Artikel 5 Kartellgesetz gemäss Entscheid des Bundesrates vom 17. August 2011 · 20 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der konferenziellen Vernehmlassung vom 5. Oktober 2011
3 Die Stellungnahmen im Einzelnen
3.1 Allgemeine Bemerkungen von Vernehmlassungsteilnehmenden
3.1.1 Kantone
14 Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt.
Der Kanton NE hat keine Bemerkungen zur Revisionsvorlage.
Der Kanton TI begrüsst den Revisionsentwurf und die Annäherung an internationale Standards und hält fest, dass der Vorschlag im Widerspruch zu demjenigen vom Vorjahr steht.
Der Kanton SH ist mit der Vorlage nur teilweise einverstanden: In Bezug auf die harten horizontalen Kartelle ist SH der Ansicht, dass die vorgeschlagene Lösung ohne Einschränkungen zu begrüssen sei; hinsichtlich der vertikalen Abreden geht für SH ein Verbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit jedoch zu weit, da solche Abreden zur Förderung des Wettbewerbs beitragen könnten. Laut dem Kanton SH sollte dem bereits auf Gesetzesebene Rechnung getragen werden, während die Verordnung nur der Konkretisierung dienen sollte.
Die Kantone BL, LU und SO stimmen dem Vorschlag zu, wobei BL und SO es bedauern, nicht genug Zeit gehabt zu haben, um die Unterlagen fundiert zu studieren.
Der Kanton GE unterstützt das Vorhaben, vertikale Preisabsprachen wirksamer zu verbieten und die Beweislast umzukehren, hält die Rechtfertigungsgründe aber für zu weit gefasst.
Der Kanton ZH akzeptiert die Vorlage, ist jedoch der Meinung, die Gesetze sollten nicht vom Kurs des Schweizer Frankens abhängen.
Der Kanton OW verzichtet auf eine Stellungnahme mit der Begründung, für solch weitreichende Entscheide für die Wirtschaft dürften nicht so kurze Fristen angesetzt werden.
3.1.2 Politische Parteien
Die CVP unterstützt eine bessere Regulierung der vertikalen Abreden und die Änderung von Artikel 5, erachtet den Vorschlag des Bundesrates aber nicht für ausreichend. Die CVP verlangt deshalb weitere Anpassungen des KG, die der Importpreisproblematik direkt Rechnung tragen (Art. 4, 7a [neu] und 27 KG sowie Anpassung des Preisüberwachungsgesetzes, PüG). Die CVP ist zudem der Ansicht, die Frage der ökonomischen Auswirkungen, insbesondere für KMU, bleibe offen.
Die FDP unterstützt den im Kartellrecht vorgesehenen Paradigmenwechsel.
Die SP begrüsst die vorgeschlagene Anpassung von Artikel 5, die ihrer Meinung nach schnellere und einfachere Verfahren ermöglichen und für Unternehmen und Behörden auch mehr Rechtssicherheit schaffen wird.
Die SVP lehnt die vorgeschlagene Änderung und die Umkehr der Beweislast ab und findet es inakzeptabel, dass für eine Vorlage dieser Tragweite lediglich eine Anhörung von wenigen Tagen durchgeführt wird.
3.1.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SSV verzichtet aus Kapazitätsgründen auf eine Stellungnahme.
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