Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/71: Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit: Anpassung von Artikel 5 Kartellgesetz gemäss Entscheid des Bundesrates vom 17. August 2011 · 20 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der konferenziellen Vernehmlassung vom 5. Oktober 2011
Die FER betont, dass die Revision anders als im Bericht behauptet eine finanzielle Auswirkung haben werde (vier zusätzliche Stellen bei der WEKO).
GastroSuisse ist der Ansicht, die Vorlage gehe in die richtige Richtung zur Bekämpfung der Frankenstärke, sei aber kein hinreichendes Instrument, um die Hochpreisinsel-Problematik wirksam zu bekämpfen.
Der HEV begrüsst die Verschärfung des KG.
Die IG DHS vertritt die Haltung, die Revision des KG sei in Bezug auf die vertikalen Abreden nicht dringlich, wohl aber die Interpretation von Marktmacht und die «Must-in-stock»- Problematik. Sie schlägt deshalb einen neuen Artikel 4 KG vor.
Schweizer Medien verweist auf die Stellungnahme von economiesuisse und betont, die Verschärfung von Artikel 5 dürfe nicht dazu führen, dass das Kartellrecht in der Schweiz restriktiver sei als das der Europäischen Union (EU).
Der SBAUMV lehnt die vorgeschlagene Einführung eines Teilkartellverbots mit Rechtfertigungsmöglichkeit ab. Er ist der Meinung, Änderungen im Wettbewerbsrechts müssten sorgfältig vorgenommen werden, und kritisiert, dass bei der Anpassung von Artikel 5 so überstürzt vorgegangen wurde (was das Vertrauen in den Staat mindere und zu einer starken zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung der Revision führe).
Der Swiss Retail Federation zufolge genügen die bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarien. Sie hält die Änderung nicht für notwendig.
scienceindustries erachtet den Vorschlag als unausgereift und unterstützt ihn in der jetzigen Fassung nicht.
swissT.net begrüsst die vorgeschlagene Anpassung von Artikel 5, bezweifelt allerdings, ob diese Massnahme zu einer raschen Milderung der Probleme mit der Frankenstärke führt. Das Netzwerk glaubt, mittel- und langfristig werde die Anpassung zur Stärkung des Produktionsstandorts Schweiz beitragen.
SwissHoldings hält diesen Vorschlag zur Lösung des Problems der Frankenstärke für opportunistisch und ungeeignet.
Der AGVS und der VSCI lehnen den Vorschlag sowie jegliche Revision des KG ab und verlangen, dass die WEKO ihre eigenen Regulierungen am Markt durchsetzt.
Nach Auffassung der ZHAW ist der bestehende Vorschlag nicht mehrheitsfähig.
Die Studienvereinigung Kartellrecht schlägt vor, auf jegliche Anpassung von Artikel 5 zu verzichten, und bedauert, dass die Frist zur Stellungnahme zu eng gewesen sei.
Amstutz und Reinert kritisieren, dass das hastige Vernehmlassungsverfahren, das anberaumtt wurde, dem bedeutenden Paradigmenwechsel, den die Revision mit sich bringe, in keiner Art gerecht werde. Sie bezweifeln im vorliegenden Fall die Legitimation eines neuen Gesetzes, zumal es sich nicht um eine schlichte gesetzliche Anpassung, sondern um eine grundlegende konzeptionelle Änderung handle.
Zäch ist der Meinung, der Vorschlag sei richtig und notwendig, auch wenn er kein hinreichendes Instrument bringe, um die Hochpreisproblematik zu bekämpfen.
2012-01-30/585 \ COO.2101.104.5.2976005 8/20