Bericht Zusammenfassung
Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 13 Seiten
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• Europakompatibles Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte: Um die
Transparenz der Verpflichtungen für die Wirtschaftsakteurinnen zu erhöhen und um ihre Verpflichtungen auf ein der Verhältnismässigkeit entsprechendes Mass zu begrenzen, soll (gemäss Variante I) das Produktesicherheitsrecht für den Bauproduktesektor europakompatibel in die Bauproduktegesetzgebung integriert werden. Soweit Produktanforderungen in anderen Bundeserlassen eine materielle Regelung erfahren, sollen Bewertungsverfahren für diese materiellen Anforderungen in die hEN integriert werden. Ihre Erfüllung soll nicht mehr durch separate Konformitätsverfahren (oder andere zusätzliche oder ergänzende Nachweismethoden) neben den Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit nachgewiesen werden müssen. Dies bringt für die Herstellerinnen von Bauprodukten nicht nur eine grössere Transparenz, sondern vor allem auch Verfahrens- und Bürokratieerleichterungen und hilft verstärkt, Handelshemmnisse abzubauen. Dies ist auch der einzige Weg, wie zukünftig produktesicherheitsrechtliche Anforderungen für Bauprodukte europakompatibel nachgewiesen werden können, denn es kann neben den Verfahren zur Erstellung einer Leistungserklärung keine anderen Konformitätsverfahren für Bauprodukte geben. Ohne Anpassungen in diesem Bereich drohen neue technische Handelshemmnisse, die nicht mit dem MRA vereinbar wären.
• Gewährleistung der Bauwerkssicherheit durch Verbesserung der Effektivi-
tät der Marktüberwachung: Das Marktüberwachungskonzept im Bauproduktebereich wird grundlegend überarbeitet und an den europäischen Standard angeglichen. Eine funktionierende und effektive Marktüberwachung soll zukünftig die Verlässlichkeit und Richtigkeit der Produktangaben, die Sicherheit der Produkte und das Vorhandensein der deklarierten Produktmerkmale gewährleisten. Die Marktüberwachung der in der Schweiz vermarkteten Produkte soll durch Stichprobenprogramme und anlassbezogene Kontrollen effizienter werden und einen höheren Wirkungsgrad erreichen, um Gefahren, die von unsicheren Produkten ausgehen oder die aufgrund mangelhafter Produkte von Bauwerken ausgehen können, verhindern oder reduzieren zu können. Eine Effizienzsteigerung in der Marktüberwachung sollte ausserdem durch eine Bündelung der Kräfte erreicht werden können, wenn das Produktesicherheitsrecht in das BauPG integriert wird. Eine effektive Marktüberwachung ist zukünftig eine der wichtigsten Anforderungen an die Gleichwertigkeit der technischen Gesetzgebung im MRA.
• Nachhaltigkeit: Um das nachhaltige Bauen unterstützen zu können, soll ei-
ne neue Bauwerksanforderung ins BauPG aufgenommen werden. Für diese Bauwerksanforderung sollen dann die Normenschaffenden Produktmerkmale entwickeln und in die hEN integrieren, für die Produktleistungen deklariert werden können.
Auswirkungen der Revision auf die Wirtschaft
Der Bauproduktesektor ist heute vom MRA mit der EU erfasst. Dadurch können in der Schweiz hergestellte und mit Konformitätsdokumenten ausgestattete Bauproduk-