Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 83 Seiten

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matisch war. Beispielsweise fehlten Konzepte für Schulschliessungen oder zur kantonsübergreifenden Logistik der Impfstoffverteilung, was zu Problemen bei der Bewältigung der H1N1-Pandemie geführt hatte. Die Evaluatoren empfahlen, dass der Bund inhaltliche Elemente der Pandemiepläne und deren Umsetzung als Standard festsetzt. Als Garantie für das Funktionieren der Interoperabilität hatte die Evaluation zudem Übungen von essentiellen Teilen der Pläne (z. B. die Verteilung von Heilmitteln und die Kommunikation) vorgeschlagen.

Die vorliegende rechtliche Grundlage für die Vorbereitung auf besondere Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit ist nicht eingeschränkt auf (Influenza)-Pandemiepläne wie im geltenden Recht, sondern sieht auch die Erarbeitung von anderen erregerspezifischen Notfallplänen vor.

Die Vorbereitung auf besondere Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit erfolgt auf der Basis Form von Pandemieplänen, Auflistungen oder ähnlichen Dokumenten. Sofern bei den Kantonen keine anderen Zuständigkeiten definiert sind (z. B. zuständige Stellen des Bevölkerungsschutzes), sind hier die kantonalen Gesundheitsbehörden gemeint. Dabei ist die gegenseitige Information zwischen weiteren involvierten Behörden zu gewährleisten. Im Rahmen der Strategie ABC-Schutz Schweiz hat die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz Referenzszenarien erarbeitet unter anderem auch für den B-Bereich. Diese Szenarien werden regelmässig aktualisiert. Ein Szenario beschreibt einen möglichen Ereignisablauf, stellvertretend und möglichst repräsentativ für eine Kategorie möglicher Gefährdungen. Die mit dem ABC-Schutz in der Schweiz beauftragten Stellen benötigen derartige Szenarien, um die erforderlichen Schutzmassnahmen zu überprüfen. Diese Referenzszenarien müssen bei der Erarbeitung der Pläne und deren Umsetzung berücksichtigt werden.

Absatz 1 verpflichtet das BAG und die Kantone, erregerspezifische Notfallpläne zur Vorbereitung auf besondere Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu erarbeiten. Als Beispiel sei hier erneut der Influenza Pandemieplan Schweiz erwähnt. Eine neue Version dieses Plans wurde im Oktober 2013

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auf der Webseite des BAG publiziert . Der Influenza Pandemieplan Schweiz dient den verschiedenen Akteuren (Bund, Kantone, Private) als wichtiges Planungsinstrument zur Vorbereitung auf eine Pandemie und unterstützt die internationale Koordination. Für jede Phase sind die durchzuführenden Massnahmen, deren Ziele sowie die Rolle der Beteiligten beschrieben. Der Pandemieplan wurde durch die eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überarbeitet und aktualisiert. Die Kantone werden in Absatz 2 verpflichtet, sich bei der Erarbeitung ihrer Pläne auf die nationalen Pläne abzustützen.

Schliesslich werden die Kantone verpflichtet, die Planung mit ihren Nachbarkantonen und dem grenznahen Ausland zu koordinieren. Bund und Kantone sollen die Pläne in geeigneter Form veröffentlichen und die Planung regelmässig überprüfen (Abs. 3 und 4). Dies erfolgt insbesondere auch mittels regelmässiger Übungen.

2.2 2. Titel: Erkennung und Überwachung

2.2.1 1. Kapitel: Früherkennungs- und Überwachungssysteme

Art. 3

Artikel 3 enthält eine Aufzählung der vom BAG betriebenen Früherkennungs- und Überwachungssysteme:

Das obligatorische Meldesystem nach Buchstabe a ist das zentrale Instrument, um die Früherkennung von Krankheitsausbrüchen sicherzustellen und Massnahmen zur Eindämmung bzw. gegen eine Weiterverbreitung von Krankheiten einzuleiten. Das System erlaubt die Überwachung langjähriger epidemischer Entwicklungen und eine fortlaufende Bewertung bestehender Verhütungsmassnahmen.

5 http://www.bag.admin.ch/influenza/01120/01132/10097/10104/index.html?lang=de