Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 83 Seiten

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te die Datenlieferung an das Resistenzzentrum auf Freiwilligkeit. Dies kann sich in Zukunft ändern. Für bestimmte, epidemiologisch relevante Beobachtungen sieht die vorliegende Verordnung die Möglichkeit einer allgemeinen Meldepflicht vor. Die Überwachung der Resistenzen kann mit einem Ausbau von Anresis stark verbessert werden.

Im Bereich der therapieassoziierten Infektionen überwacht die Expertengruppe Swissnoso im Auftrag des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) mit dem Surgical Site Infection (SSI) Modul chirurgische Infektionen. Die nationale Surveillance der postoperativen Wundinfektionen wurde von Swissnoso aufbauend auf den praktischen Erfahrungen des ‚Walliser Modells‘ entwickelt. Swissnoso ist zuständig für die Durchführung, Auswertung, Publikation und Schulungen. Der ANQ fungiert als Vertragsmanager. Folgende acht Operationsarten werden seit 2009 in über 100 Spitälern in der ganzen Schweiz erfasst: Gallenblase- und Blinddarmentfernung, Hernienoperationen, Operationen am Dickdarm, Kaiserschnitt, Herzchirurgie, elektive Erst-Implantation von Hüft- oder Kniegelenksprothesen, Wirbelsäulenchirurgie, Gebärmutterentfernung. Freiwillig können Magenbypass- und Rektumsoperationen erfasst werden. Seit Juli 2011 ist zudem der nationale Qualitätsvertrag in Kraft getreten. Für alle Spitäler, die dem nationalen Qualitätsvertrag beigetreten sind, ist die Teilnahme am Programm von Swissnoso Pflicht. Der Qualitätsvertrag regelt auch, dass die Finanzierung der Qualitätsmessungen über die Austrittspauschalen erfolgt. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 beteiligten sich 118 Spitäler am Swissnoso Programm SSI. Über 38 000 chirurgische Eingriffe wurden erfasst. Die Surveillance ermöglicht es den teilnehmenden Spitälern, ihre eingriffsspezifische Rate postoperativer Infektionen mit den zusammengefassten Resultaten aller teilnehmenden Spitäler zu vergleichen (anonymes Benchmarking). Die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht (siehe SwissNOSO Bulletin).

Im Rahmen der Erarbeitung des nationalen Programms zu therapieassoziierten Infektionen und Resistenzen bei Krankheitserregern (Teil der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates, Gesundheit 2020) werden die bestehenden Systeme überprüft, gegebenenfalls ausgebaut und allfällige neue Systeme erarbeitet.

2.2.2 2. Kapitel: Obligatorische Meldungen

Vorbemerkung

Hauptzweck des obligatorischen Meldesystems ist die Etablierung eines kontinuierlichen Informationsflusses über Infektionskrankheiten von der Peripherie an die Vollzugsbehörden von Bund und Kantonen. Die rechtlichen Grundlagen zum obligatorischen Meldesystem gehören somit zu den zentralen Regelungen im Bereich der Krankheitsbekämpfung. Zu diesen Grundlagen gehört die geltende Meldeverordnung, die Ende der 90er Jahre im Rahmen einer Totalrevision erarbeitet wurde. Auf Departementsstufe werden die einzelnen meldepflichtigen Krankheiten sodann in der Verordnung des EDI vom 13. Januar 19996 über Arzt- und Labormeldungen aufgeführt. Mit den vorliegenden Verordnungsbestimmungen sollen die bewährten Eigenschaften des bisherigen Systems weitergeführt werden. Punktuelle Anpassungen des geltenden Rechts bezwecken, das Meldesystem in der Schweiz flexibler und leistungsfähiger zu gestalten und auf den neusten technischen Stand zu bringen.

Grundzüge des obligatorischen Meldesystems

Die Liste der meldepflichtigen Beobachtungen umfasst ca. 45 Krankheitserreger. Die Auswahl dieser Beobachtungen beschränkt sich auf Infektionen, die unmittelbares Handeln erfordern und denen hohe Priorität für die öffentliche Gesundheit zukommt. Die meldepflichtigen Beobachtungen werden anhand von Meldekriterien festgelegt. Eine Ärztin oder ein Arzt sowie Laboratorien sollen anhand dieser Mel-

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