Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 83 Seiten

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− Flughäfen

Bei den internationalen Flughäfen in der Schweiz handelt es sich um die Landesflughäfen Basel-Mulhouse, Genf-Cointrin und Zürich-Kloten mit interkontinentalen Verbindungen sowie um die Flughäfen Bern-Belp, Sion-Sitten, St. Gallen-Altenrhein und Lugano-Agno mit regelmässigen Verbindungen innerhalb Europas. Die genannten Flughäfen sind Teil des Flughafennetzwerks für Reisemedizin (FNRM), welches 2003 nach der SARS-Epidemie ins Leben gerufen wurde. Das FNRM vernetzt nicht nur die Flughäfen untereinander sondern diese wiederum mit verschiedenen für sie wichtigen Akteuren (BAG, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Grenzarzt, Kantonsärzte, usw.). Das FNRM dient der Erarbeitung gemeinsamer Grundlagenpapiere, der Koordination allfälliger Massnahmen sowie der Sicherstellung einer adäquaten internen und externen Kommunikation im Ereignisfall.

Die IGV (2005) fordert die Vertragsstaaten auf, ausgewählte Flughäfen mit der Schaffung und Aufrechterhaltung bestimmter Kernkapazitäten zu beauftragen (IGV (2005) Art. 20). Die im Anhang 1.B. der IGV (2005) aufgelisteten Kapazitäten sind zum Teil in die Verordnung des EDI vom 15. Dezember 200320 zur Verhinderung der Einschleppung neu auftretender Infektionskrankheiten eingeflossen. Die Verordnung verpflichtet Flughafenbetreiber unter anderem zum Aufbau einer geeigneten Infrastruktur und Krisenorganisation, um im Falle des Auftretens einer besonderen epidemiologischen Situation vorbereitet zu sein (Art. 3). Dieser Verpflichtung sind in der Zwischenzeit alle in das FNRM eingebundenen Flughäfen nachgekommen und haben die von den IGV (2005) geforderten Kernkapazitäten, je nach betrieblichen und technischen Möglichkeiten, aufgebaut.

Die im Flughafennetzwerk eingebundenen Flughäfen verfügen schon heute über einzelne der erforderlichen Kernkapazitäten, wie sie die IGV (2005) im Anhang 1.B. fordern. Zur Designierung sollen die folgenden beiden Punkte berücksichtigt werden: Eine Designierung von Flughäfen, welche nur innerhalb Europas Passagiere transportieren, macht keinen Sinn. Sollten Massnahmen an solchen Flughäfen durchgeführt werden, könnten Passagiere ohne Probleme auf andere Transportmittel (Zug, Bus, Schiff) umsteigen, um diese Kontrolle zu umgehen.

Zur Umsetzung von Massnahmen im internationalen Verkehr eignen sich jedoch grosse Transit-Flughäfen innerhalb Europas, da es sich hier um Drehscheiben handelt, von welchen Passagiere in andere europäische und nicht-europäische Länder weiterfliegen. Es bestehen hier die gleichen Bedingungen wie an den Hochseeschiffshäfen; Passagiere haben nur begrenzte Möglichkeiten auszuweichen, um Kontrollen zu umgehen.

Die Luftverkehrsstatistik der Jahre 2010 und 2011 zeigt, dass die Flughäfen Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und Basel-Mulhouse weitaus am meisten Passagiere und Fracht transportieren. Bei den drei Flughäfen handelt es sich zugleich um die grössten Flughäfen der Schweiz und um jene mit interkontinentalen Verbindungen. Sollte es also zu einer Gesundheitsbedrohung internationalen Ausmasses kommen, machen Massnahmen dort, wo sich die Masse befindet am meisten Sinn. Dies würde für die Designierung der drei erwähnten Landesflughäfen sprechen.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich beim binationalen Flughafen Basel-Mulhouse um einen Sonderfall handelt. Er hat zwar den Status eines Schweizer Landesflughafens, liegt jedoch auf französischem Territorium und untersteht somit der französischen Gesetzgebung. Zollrechtlich wird er jedoch binational betrieben. Für die Notfallplanung im Bereich Infektionskrankheiten ist die DRASS Alsace zuständig und Bewilligungen für sämtliche Massnahmen müssen bei der Préfecture du Haut-Rhin, Frankreich eingeholt werden. Um die von den IGV (2005) geforderten Kernkapazitäten an diesem Flughafen sicherzustellen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den französischen Behörden erforderlich. Da die französischen Behörden den Flughafen Basel-Mulhouse vorläufig jedoch nicht designieren werden, wäre eine Designierung seitens der Schweiz unsinnig, da die Schweiz Massahmen nur im Landside-Bereich, d.h. im Kanton bis zum Zoll, ergreifen kann. Basierend auf dem «Accord sur l’échange d’information en matière de pandémie de grippe et de risques sanitaires entre la Suisse et

20 SR 818.125.12