Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 83 Seiten
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der Federführung einer von der Zoonosenplattform bezeichneten Stelle koordiniert ausgewertet und an einem Ort gespeichert. Das Unterorgan Zoonose koordiniert insbesondere Ziele und Strategien, koordiniert und priorisiert Massnahmen und koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Stellen des Bundes und der Kantone. Dabei gilt es, die Jahresplanung und die mittelfristige Planung (4 Jahre) von Überwachungsprogrammen zu genehmigen, den Inhalt der Überwachung aber auch deren Finanzierung mit den budgetführenden Stellen zu planen. Für den Austausch und die Speicherung von Daten zur Zoonosenüberwachung und –bekämpfung (Datenschnittstelle) ist ein elektronisches Format festzulegen, wobei sich die im Unterorgan vertretenen Stellen verpflichten, die Daten im festgelegten Format für eine nationale Auswertung zur Verfügung zu stellen. In Zusammenarbeit mit den nationalen Referenzlaboratorien schlägt das Unterorgan den zuständigen Stellen vor, für welche Zoonoseerreger Datenbanken mit den Gensequenzen aufgebaut und betrieben werden sollen. Das Unterorgan genehmigt die Ergebnisse der Zoonosenüberwachung und verfasst dazu jeweils einen Bericht (Zoonosenbericht). Es schlägt Massnahmen zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung vor, um das Risiko von Zoonoseausbrüchen zu senken (Prävention).
Es sind auch weitere Aufgaben des Unterorgans möglich. So kann das Unterorgan den zuständigen Ämtern Vorschläge machen, für welche Zoonosen und Zoonoseerreger bei Tier und Mensch die Meldepflicht verordnet werden soll (passive Überwachung), es kann Verordnungsänderungen vorschlagen, wenn diese als Ausführungsbestimmungen für die aktive Überwachung und die Bekämpfung und für eine koordinierte Bekämpfung von Zoonosen benötigt werden.
Nach Absatz 2 wird der Vorsitz des Unterorgans One Health von einem Mitglied des Koordinationsorgans Epidemiengesetz ausgeübt. Das Sekretariat wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) geführt.
Art. 81 Zusammensetzung des Unterorgans One Health
Das Unterorgan One Health wird aus Vertreterinnen und Vertretern von allen mit der Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen und Vektoren beauftragten Einheiten gebildet. Artikel 81 enthält diesbezüglich eine abschliessende Liste der Mitglieder.
2.6.3 3. Kapitel: Eidgenössische Kommission für Impffragen
Art. 82 Zusammensetzung und Wahl
Die EKIF besteht aus 12 bis 15 Mitgliedern, die sich aus externen Fachpersonen mit Kenntnissen und Erfahrung in den wichtigen Bereichen zusammensetzt. Folgende Berufsbereiche sind mindestens vertreten: Vakzinologie, Immunologie inkl. Impfstoffkenntnisse; Epidemiologie und öffentliche Gesundheit; Pädiatrie, Reisemedizin, Infektiologie, Allgemeinmedizin und schulärztliche Dienste; Mikrobiologie (Abs. 1).
Die Ausübung des Mandats ist persönlich und muss unabhängig erfolgen (Abs. 2). Da die Impfempfehlungen einen gewichtigen Einfluss auf die öffentliche Gesundheit haben, ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass die Prüfung der Erwägungen, die diesen Empfehlungen zu Grunde liegen, unabhängig und ohne direkten oder indirekten Druck erfolgt. Für die EKIF gilt es Situationen zu vermeiden, in denen persönliche oder institutionelle Interessen, sei es finanzieller oder anderer Art, die Integrität und Unparteilichkeit ihrer Arbeit gefährden und so ihre Empfehlungen verfälschen können. Alle Mitglieder der EKIF sind daher verpflichtet, jegliche Interessen zu melden, die einen reellen, potentiellen oder scheinbaren Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichen Unternehmen und der Fachperson in privater Funktion oder der Institution, in der die Fachperson arbeitet, darstellen könnten.
Der Präsident oder die Präsidentin der EKIF und die weiteren Mitglieder werden vom Bundesrat ge-
bis
wählt (vgl. Art. 57c Abs. 2 RVOG und Art. 8e RVOV).