Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten

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für die Reinigung der Transportfahrzeuge und der Lagereinrichtungen, Einrichtung einer Pufferzone um ein Feld, auf dem gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden) und unter Berücksichtigung des bestehenden Angebots an GVO-Sorten und der Besonderheiten der Landschafts- und Landwirtschaftsstruktur in der Schweiz kommt das Projekt allgemein zum Schluss, dass die Einführung der bisher auf dem Markt erhältlichen gentechnisch veränderten Pflanzen sich für den ganzen Landwirtschaftssektor nicht rentiert. Die Kosten der Koexistenzmassnahmen blieben jedoch im Vergleich zu den Gesamtkosten der Produktion gering.

Der Vorschlag für die «GVO-freien Gebiete» kann von den Akteuren der landwirtschaftlichen Produktion als Alternative zur Koexistenz positiv aufgenommen werden. Dies kann sich positiv auf die ländliche Entwicklung auswirken, indem die Vielfalt der Arten der Landwirtschaftsbetriebe im Einklang mit der Landschaftsstruktur erhalten bleibt, während der Meinung von Landwirten und Konsumenten Rechnung getragen wird. Beispielsweise ermöglicht die Nähe zu den Landwirten, die dieselbe Produktionsart gewählt haben, eine gemeinsame Nutzung von Landwirtschaftsmaschinen oder anderen Produktionsmitteln, was einen gewissen Vorteil darstellt.

Ausserdem bieten die «GVO-freien Gebiete» den Landwirtschaftsbetrieben, den Saatgutherstellern, den Honigproduzenten oder anderen Akteuren der landwirtschaftlichen Produktion ein Förderinstrument. Diese Parteien können zudem im Bewusstsein des potenziellen Erfolgs punkto Vermarktung und Image auf eigene Initiative eine Herkunftsbezeichnung schaffen, um die Herkunft der Produkte aus einem «GVO-freien Gebiet» in den Mittelpunkt zu rücken. Nach dieser Logik dürfte mit positiven finanziellen Auswirkungen für die betreffenden Wirtschaftsakteure gerechnet werden.

Man darf nicht vergessen, dass die Landwirte, die sich für die Schaffung eines «GVO-freien Gebiets» einsetzen, bestimmte Kosten tragen müssen. Diese entstehen im Zusammenhang mit der Organisation, mit Absprachen sowie ggf. mit dem Wechsel der Funktionsweise ihres Betriebs sowie der Produktions- und Absatzketten für die Produkte, weil die Verwendung von GVO ausgeschlossen ist. Trotzdem können die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Akteure der landwirtschaftlichen Produktion im Hinblick auf die Chance im Zusammenhang mit der Schaffung «GVO-freier Gebiete» als schwach eingestuft werden.

3.3.2 Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Saatgutunternehmen

Für die Saatgutunternehmen, die garantiert GVO-freies Saatgut produzieren, könnte es von Vorteil sein, eine Produktion innerhalb der «GVO-freien Gebiete» anzustreben, und zwar einerseits, um von dieser bevorzugten, vor möglichen Verunreinigungen geschützten Lage –es sind keine GVO-Felder in unmittelbarer Nähe – zu profitieren, und andererseits als Instrument zur Wirtschaftsförderung.

Zu denen, die unter der Regelung über die «GVO-freien Gebiete» leiden könnten, gehören die Saatguthersteller, die GVO in ihrem Angebot führen. Die Anzahl internationaler Grossunternehmen, die in der Schweiz präsent sind – darunter Syngenta mit Hauptsitz in der Schweiz –, wird auf etwa zehn geschätzt. Syngenta müsste keine grossen finanziellen Einbussen beklagen, da der Schweizer Markt relativ klein ist. Allerdings könnte man hervorheben, dass das Vorhandensein von Gebieten, die