Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten

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Die Gesetzesänderung betreffend die «GVO-freien Gebiete» dürfte die oben beschriebene Situation nicht wesentlich verändern, da sie weder den Ablauf der Experimente mit GVO im geschlossenen noch im offenen System betrifft (Freisetzungsversuche).

Die Aufhebung des Verbots, Antibiotikaresistenzgene nur für Forschungszwecke zu verwenden (Freisetzungsversuche), wird wohl die finanziellen Verpflichtungen erleichtern und den internationalen Austausch von Material unter Forschern erlauben (siehe Abschnitt 2, Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln).

3.3.7 Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft

Es wird erwartet, dass der GVO-Anbau in den nächsten zehn Jahren in der Schweiz noch keine grössere Bedeutung erlangen wird. Erstens ist unklar, inwieweit sich der GVO-Anbau in der Landwirtschaft überhaupt kommerziell lohnt (unsichere Produktivitätsgewinne, kleinräumige Struktur, Kosten Koexistenzmassnahmen, Haftungsrisiken). Zweitens stehen Europa und insbesondere die Nachbarländer dem GVO-Anbau immer noch eher kritisch gegenüber. So sind innerhalb der EU erst zwei Sorten für den GVO-Anbau-zugelassen (wobei nur Mais MON810 in grösseren Flächen angebaut wird). Und drittens wird das Zulassungsverfahren in der Schweiz mehrere Jahre dauern. Die Entwicklung neuer GVO-Sorten, die speziell auf die Schweiz abgestimmt oder für sie interessant sind (Randen, Kartoffeln), könnte diese Situation jedoch rasch ändern.

Im Moment dürfte die Ausscheidung «GVO-freier Gebiete» keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.

3.4 Auswirkungen auf das Gesundheits- und Sozialwesen

Die Bezeichnung «GVO-freie Gebiete» bietet eine neue Produktionskette für die «GVO-freien Gebiete» und unterstützt ganz allgemein die dauerhafte Schaffung einer GVO-freien Kette. Diese Vorteile können jedoch nicht leicht in Geld gemessen werden.

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt

In den Gebieten mit gentechnikfreier Landwirtschaft ändert sich gegenüber heute die Bewirtschaftung und damit die Umweltwirkung, beispielsweise indem auch konventionell produzierende Bauern auf Biofuttermittel umstellen müssen (bezüglich GVO-Inhalt sind die Biofuttermittel-Anforderungen am strengsten). Je nach Einschätzung der Umweltwirkungen des GVO-Anbaus könnte in den GVO-freien Gebieten ein umweltseitiger Nutzen entstehen oder ein Nutzen entgehen (indem z.B. beim Anbau von GVO mehr bzw. weniger Agrochemikalien eingesetzt werden müssen).

3.6 Andere Auswirkungen

keine