Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Der vorliegende Entwurf wurde weder in der Botschaft über die Legislaturplanung 2011–2015 vom 25. Januar 201273 noch im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011–2015 vom 25. Januar 2012 (Entwurf)74 angekündigt. Er ist jedoch konform zum Ziel Nr. 23 der Legislaturplanung. Dort sieht eine Massnahme vor, dass die Schweiz eine optimale Raum- und Bodennutzung pflegt und für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz sorgt, insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen. Die Koexistenzregelung, einschliesslich der «GVO-freien Gebiete» konkretisiert eines der wichtigen Ziele dieser Strategie.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Obwohl dieser Entwurf nicht explizit genannt wurde, fügt er sich in mehrere der grossen Achsen der Agrarpolitik 2014–201775 ein. Die Koexistenz zielt darauf ab, eine sichere Lebensmittelproduktion und -versorgung zu gewährleisten, in erster Linie durch eine Flexibilisierung der Produktionsarten. Das Prinzip der Ernährungssouveränität, einer der Eckpfeiler der Agrarpolitik 2014–2017, wird dadurch gestärkt.

Dieser Entwurf regelt einerseits die Koexistenz für die Gebiete, in denen sich die Verwendung von GVO als möglich erweist, ohne die herkömmliche Kette zu beeinträchtigen. Andererseits sieht er eine innovative Lösung für die GVO-freie Kette vor. Indem die vorgeschlagene Regelung die zwei Elemente Koexistenz und «GVOfreie Gebiete» umfasst, regt sie gemeinschaftliche Initiativen an und fördert die Regionen. Sie erfüllt nun die Ziele der strategischen Stossrichtungen 3 und 4 vollumfänglich, indem sie die Vitalität des ländlichen Raums stärkt und Innovation und Unternehmertum in der Landwirtschaft fördert.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit und Vereinbarkeit mit den geltenden Gesetzen

Materiell lässt sich die Vorlage weitgehend in zwei Regelungsansätze unterteilen. Zum einen werden ausgehend von den Resultaten und Empfehlungen des NFP59 verschiedene Bestimmungen des GTG angepasst. Delegationsnormen werden präzisiert und konkretisiert sowie dergestalt ergänzt, dass sich darauf gestützt ein funktionierendes, lückenloses Koexistenzregelwerk auf Verordnungsstufe schaffen lässt, ohne die bisher bestehenden Delegationsnormen zu überdehnen. Zum anderen wird durch die Einführung eines neuen Abschnittes 3 im Gentechnikgesetz die Möglichkeit zur Bildung von sog. Gebieten mit gentechnikfreier Landwirtschaft geschaffen.

Anpassung der Delegationsnormen

73 BBl 2012 481

74 BBl 2012 627

75 Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014–2017 http://www.blw.admin.ch/themen/00005/00044/01178/index.html?lang=fr.