Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 17 Seiten
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Obergrenze von 12‘000 Franken beschlossen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat im Januar 2012 die Detailberatung aufgenommen.
Begründet wurden diese Entscheide damit, dass ein öffentliches Interesse an einem möglichst hohen Bildungsniveau bestehe. Es könne nicht das Ziel sein, sehr teure Weiterbildungskurse oder Nachdiplome an Universitäten vollständig zu erfassen. Es gehe um einen mittleren Bereich, jenen zwischen 6‘000 und 12‘000 Franken. Die finanziellen Auswirkungen werden für den Bund auf 10 Millionen Franken und für die Kantone auf 60 Millionen Franken geschätzt.
Auch für die höhere Berufsbildung können zudem Stipendien beantragt werden. Sie machen 5,5 Pro-
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zent des gesamten Stipendienumfanges aus. Der Durchschnittswert eines Stipendiums ist praktisch identisch mit den Stipendien, die Studierenden an Fachhochschulen und Universitäten gewährt werden. Doch auch hier herrschen grosse Unterschiede, hauptsächlich regionaler Art. Mit einer interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) vom Juni 2009 werden erstmals umfassende Grundsätze und Mindeststandards zur Vergabe von Ausbildungsbeiträgen festgelegt. Insbesondere wird die höhere Berufsbildung mit den eidgenössischen Prüfungen und den Bildungsgängen der höheren Fachschulen explizit als beitragsberechtigtes Ausbildungsgefäss einbezogen.
17 Bundesamt für Statistik (2010). Kantonale Stipendien und Darlehen: S. 21. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/22/publ.html?publicationID=4036 [Stand 28. Juli 2011].