Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 17 Seiten

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3 Handlungsbedarf

Die heutige Regelung der höheren Berufsbildung beruht auf den Rahmenbedingungen der sechziger und der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Sie wurde bei der Neuordnung der Berufsbildung nicht weiter thematisiert und – mit Ausnahme der Einstufung als Tertiärausbildung – unverändert in das neue Berufsbildungsgesetz übernommen.

Inzwischen haben sich die Ansprüche an die Einordnung der Qualifikationen und der Angebote aus Gründen der Vergleichbarkeit innerhalb der Berufsbildung sowie im Vergleich zum gesamten Bildungssystem verstärkt – dies im Rahmen der Globalisierung insbesondere gegenüber dem Ausland,

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wegen der beruflichen Mobilität aber auch in der Schweiz selbst . Für die Berufsbildung spielen neben Prestigeüberlegungen auch die vergleichsweise hohe Beteiligung der Privaten an der Finanzierung und ein hohes Mass an ehrenamtlichem Engagement eine wichtige Rolle.

Die Frage nach der Einordnung der höheren Berufsbildung hat sich aus zwei Gründen verschärft:

1. Das neue Berufsbildungsgesetz hatte ausdrücklich die Integration der Berufsbildung in das ge-

samte Bildungssystem zum Ziel. Seit seinem Inkrafttreten 2004 umfasst es sämtliche nichtakademischen Bereiche (inkl. Gesundheit, Soziales und Kunst, Landwirtschaft und Forstwesen). Ausserdem definiert es die höhere Berufsbildung erstmals als Teil des Tertiärbereichs, während sie zuvor unter beruflicher Weiterbildung geführt wurde.

Dazu kam die Neuorganisation der Hochschulen im Rahmen des Bologna-Systems und dessen Titelstruktur. Die Hochschulen benutzten die Gelegenheit, um auch Weiterbildungstitel einzuführen (Master, Certificates und Diplomas of Advanced Studies, MAS, CAS und DAS), die prestigemässig und bezüglich der Kosten in bedeutenden Teilen in Konkurrenz zu den Abschlüssen der 19

höheren Berufsbildung traten.

2. Mit der Internationalisierung der Wirtschaft stehen die schweizerischen Abschlüsse vermehrt in

Konkurrenz mit ausländischen Systemen und Abschlüssen.

Finanzierung

Namentlich die berufsbegleitend organisierte Seite der höheren Berufsbildung, die eidgenössischen Prüfungen, beruht finanziell zu grossen Teilen auf einer starken Beteiligung der Wirtschaft und der Absolventinnen und Absolventen, während das schulische System vor allem öffentlich finanziert ist. Hier setzt der Ruf vor allem gewerblicher Kreise nach „gleich langen Spiessen“ an.

Das selbstverständliche Funktionieren der von der Wirtschaft getragenen höheren Berufsbildung und die direkte Angebotsausweitung, wo immer sich ein berufliches Qualifizierungsproblem stellte, führte zu pragmatischen und sehr unterschiedlichen Lösungen. Dahinter stand auch ein hoher Grad an Milizarbeit bei den Trägerschaften und bei den Prüfungsexperten, die durch eine zunehmende Professionalisierung in Frage gestellt ist. Das alles spiegelt sich in einer Finanzierung, die heute wenig transparent erscheint. Entsprechende Untersuchungen im Hinblick auf Finanzflüsse und Lastenverteilung und deren Auswirkungen sind im Gang.

Konsens in Erarbeitung – unkontrollierte Systemeingriffe vermeiden

In den Berufsbildungskreisen herrscht Konsens, dass das System der höheren Berufsbildung wegen seiner Offenheit und seines Arbeitsmarktbezugs gestärkt werden muss. Die Diskussionen um die geeignete Umsetzung dieses Grundsatzes befinden sich jedoch erst an ihrem Anfang.

Es steht ausser Frage, dass Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung gegenüber dem Weg über die Hochschulen nicht benachteiligt sein sollen. Die inzwischen erreichte Durchlässigkeit unter den Bildungswegen rückt auch eine Angleichung der finanziellen Rahmenbedingungen in den Blick. Über die Massnahmen, diesen Grundsatz zu verwirklichen, herrscht jedoch Uneinigkeit.

18 In diesem Zusammenhang kommen den Arbeiten im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und der Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-CH) einen besonderen Stellenwert zu. 19 Vgl. Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Erfüllung des Postulats Titelverordnung für Fachhochschulen 05.3716. Bachelor- und Mastertitel und Berufsbezeichnungen, Bern 2011 http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23542.pdf