Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 17 Seiten
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Private, soziale und fiskalische Bildungsrenditen für Männer (2004)
Private Bildungsrendite: Gegenüberstellung von individuellen Bildungskosten und -erträgen
Soziale Bildungsrendite: Zusammenfassung öffentlicher und privater Kosten und Erträge
Fiskalische Bildungsrendite: Gegenüberstellung öffentlicher Bildungskosten und zusätzlicher Steuereinnahmen aus höherem
Einkommen der Ausgebildeten
Qualifikationsgesteuerte Zulassungsbedingungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zu den eidgenössischen Prüfungen sind ein Spiegelbild der Vielfalt der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und der Qualifizierungswege. Die Vielzahl der Möglichkeiten zeigt folgende Darstellung:
Unterschiedliche Bildungswege am Beispiel der höheren Fachprüfung HR-Leiter
A, B, C, D = Bildungsprofile der Kandidatinnen und Kandidaten; der Übergang in die höhere Berufsbildung erfolgt von allen Stufen, auch von den Hochschulen her.
Vorausgesetzt wird in der Regel ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung. Namentlich in den Bereichen der Dienstleistungen stehen die Prüfungen auch Hochschulabsolvent/-innen offen. Die Prüfungsordnungen definieren die
4 Wolter, S. & Weber, B. (2005). Bildungsrendite – ein zentraler ökonomischer Indikator des Bildungswesens. Die Volkswirtschaft (10), S. 44-47.