Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 17 Seiten

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Nachfolgestudie von econcept „Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung“ liegen nun repräsentative Daten vor. Es zeichnen sich folgende Tendenzen ab:

- Berufsbegleitende Bildungsangebote – sie sind im Bereich der eidgenössischen Prüfungen die

Regel – werden zu einem grossen Teil durch die Studierenden selbst finanziert. Die Studierenden ihrerseits haben unterschiedliche Rückfinanzierungsmöglichkeiten.

Der hohe Selbstfinanzierungsgrad kann zum einen damit erklärt werden, dass die Gestehungskosten der Angebote niedriger sind als bei Vollzeitbildungsgängen. Damit fällt auch die absolute finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern für allfällige Kursgelder niedriger aus. Zum anderen verfügen Studierende in diesen Bildungsangeboten über ein Einkommen, das ihnen erlaubt, sich in grösserem Ausmass an den Ausbildungskosten zu beteiligen. Dazu kommt meist 14

noch die Aussicht auf einen höheren Verdienst.

Schliesslich werden Studierende im berufsbegleitenden Studium mehrheitlich auch von ihren Betrieben unterstützt, sei es mittels Zeitarrangements oder mit direkten finanziellen Beiträgen. Dazu kommen Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen und Branchenfonds. Ausserdem beschloss der Ständerat 2011 eine Generalisierung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für alle beruflichen Zusatzqualifizierungen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat im Januar 2012 die Detailberatung der Vorlage aufgenommen.

- Im Bereich der Vollzeitbildungsgänge, wie sie vermehrt an höheren Fachschulen angeboten wer-

den, erreicht die Unterstützung durch die öffentliche Hand im Durchschnitt ein ähnliches Ausmass wie bei den Hochschulen: Den grössten Teil der Kosten, vor allem im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft, übernehmen Bund und Kantone.

2.1 Öffentliche Unterstützung

In Hinblick auf die Subventionierung der höheren Berufsbildung sieht das Gesetz seit je her nur eine Kann-Bestimmung vor. Die Kantone sind nicht verpflichtet, entsprechende Angebote zu finanzieren. Aber wenn sie es tun, gehen die entsprechenden Kosten in die Berechnung der pauschalen Bundesbeiträge für die Berufsbildung ein (Art. 53 Abs. 2 Bst. a Ziff. 6 und 7 BBG). Auf Bundesseite besteht zudem noch eine direkte Möglichkeit zur Subventionierung der Durchführung der eidgenössischen Prüfungen (Art. 56 BBG).

2.1.1 Bund subventioniert Durchführung der Prüfungen

Der Bund subventionierte die Durchführung von Prüfungen bis Ende 2010 durch eine Beteiligung an den Defiziten der Prüfungsveranstalter gemäss anrechenbaren Kosten. Die entsprechenden Beträge beliefen sich insgesamt auf bis zu zwei Millionen Franken im Jahr.

Seit 2011 ersetzen auch im Prüfungsbereich Vollkosten die ehemaligen anrechenbaren Kosten, und die Subventionen wurden auf den gemäss Berufsbildungsverordnung möglichen Höchstbetrag von 25 Prozent angehoben. Zudem werden die Prüfungsträger vermehrt bei der Entwicklung der von ihnen getragenen Prüfungen unterstützt. Die Massnahmen dürften insgesamt rund 15 Mio. Franken kosten.

2.1.2 Kantone subventionieren Vorbereitungskurse – Bund indirekt beteiligt

Die Kantone leisten keine Beiträge an die Durchführung von Prüfungen. Sie können aber vorbereitende Kurse subventionieren, und die entsprechenden Beträge gehen gemäss dem eingangs erwähnten Artikel 53 Absatz 2 BBG in die Bundesbeiträge an die Kantone ein. Der Bund finanziert also die vorbereitenden Kurse indirekt, über die Pauschalbeiträge, mit. Dies entspricht im Prinzip dem Subventionsschema, das schon immer bestanden hat: Auch die Subventionsbestimmungen der Vorgänger zum heutigen Berufsbildungsgesetz sahen in der Regel eine Bundesbeteiligung nur vor, wenn der Kanton

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etwas bezahlte. Im heutigen System mit leistungsorientierten Pauschalen sind die Bundesbeiträge

14 Gemäss einer Studie im Auftrag des BBT beträgt der prüfungsbedingte durchschnittliche Lohnzuwachs im Monat gegenüber vorher 660 Fr. bei Berufs- und 1100 Fr. bei höheren Fachprüfungen. (econcept: Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung. Schlussbericht vom 10. November 2011, S. 37.) 15 Vgl. BBG 1978, Art. 63 Absatz 3