Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 17 Seiten

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höheren Fachschulen gezählt. Dem stehen etwas mehr als 13‘000 Diplome, Bachelor und Master an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen und knapp 25‘000 Universitätsabschlüsse (inkl. ETH) gegenüber.

1.2.1 Entstehung und Funktionen

Bereits das erste Berufsbildungsgesetz aus dem Jahr 1930 regelte neben dem Abschluss einer beruflichen Grundbildung, dem Fähigkeitszeugnis, die weiterführende „höhere Fachprüfung“ mit „Diplom“. Die höhere Fachprüfung sollte feststellen, ob der Bewerber die zur selbständigen Ausübung seines Berufs und zur Führung eines eigenen Betriebes notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt – die klassische Fortsetzung einer Berufslehre zum Meister (z.B. eidg. dipl. Schreinermeister usw.).

Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes von 1964 wurde neben der höheren Fachprüfung die „Berufsprüfung“ mit eidgenössischem „Fachausweis“ eingeführt. Die Berufsprüfung trug der zunehmenden Nachfrage nach Spezialisierungen Rechnung, d.h. dem Erwerb von spezifischen beruflichen Qualifikationen einer Branche in Fortführung einer beruflichen Grundbildung. Dies galt sowohl für den gewerblichen als auch insbesondere für den Dienstleistungsbereich (z.B. Fachmann/-frau Finanz- und Rechnungswesen; Marketingfachmann/-frau; Exportfachmann/-frau; Versicherungsfachmann/-frau).

Im Laufe ihrer Entwicklung erfuhren die Prüfungen weitere Ausprägungen. So dienen sie nach einer beruflichen Grundbildung im landwirtschaftlichen oder im Produktionssektor neben der fachlichen Zusatzqualifizierung auch der Umorientierung an die Erfordernisse einer Dienstleistungsgesellschaft oder dem Umstieg in den Dienstleistungssektor (z.B. technische Kaufleute; Ausbilder/Ausbilderin; Führungsfachleute; Organisator/Organisatorin; Sporttrainer/Sporttrainerin).

Schliesslich decken die Prüfungen auch den Erwerb und die Zertifizierung von Qualifikationen ab, die im Hinblick auf die technische Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit usw. gesetzlich geregelt sind: sogenannte reglementierte Berufe, z.B. Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin; Zahntechni-

ker/Zahntechnikerin; Transportsanitäter/Transportsanitäterin.

Die Entwicklung zur schweizerischen Dienstleistungsgesellschaft spiegelt sich auch in den Abschlusszahlen der Prüfungen wider. Der weniger berufsspezifische Dienstleistungssektor verfügt anteilsmässig über weniger eidgenössische Prüfungen als Industrie und Gewerbe, stellt aber mit Abstand die höchsten Absolventenzahlen, wie folgende Abbildung zeigt.

9 Anteile der Prüfungen und Abschlüsse nach Wirtschaftssektoren (in Prozent)

1.2.2 Instrument der Personalentwicklung

Für die Betriebe stellen die eidgenössischen Prüfungen ein Instrument zur Personalentwicklung dar. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten während der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung weiterhin im Betrieb und wenden neu erworbenes Wissen und Fertigkeiten an. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden denn auch bei ihren Vorbereitungen auf die eidgenössischen Prüfungen häufig von ihren Arbeitgebern unterstützt, sei dies in Form von Ausbildungsbeiträgen oder Lohnfortzahlungen während der ausbildungsbedingten Abwesenheiten. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach Abschluss der Prüfung eine bestimmte Dauer im Betrieb zu verbleiben.

9 Berechnungen BBT, 2009.