Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/139: Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht (Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) · 23 Seiten

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2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung am 15. März 2013 eröffnet; sie dauerte bis am 28. Juni 2013. Zur Teilnahme eingeladen wurden 63 Stellen, nämlich die 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die 13 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 10 weitere Interessierte.

3 Eingegangene Stellungnahmen

Von den 63 angeschriebenen Stellen haben 44 eine Stellungnahme eingereicht (inkl. Verzichtsmeldungen): Alle (26) Kantone sowie 7 Parteien4, 4 Dachverbände der Wirtschaft5 und 2 weitere Interessierte6; ausdrücklich auf eine Antwort verzichtet haben das Bundesgericht7 und das Bundesverwaltungsgericht, 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete8 und 2 Dachverbände der Wirtschaft9.

Ferner haben sich 8 nicht individuell eingeladene Teilnehmer zur Vorlage geäussert.10

Insgesamt sind folglich 52 Antworten eingereicht worden (vgl. dazu die Anhänge 1 und 2 mit einer Übersicht zu den eingeladenen Stellen und zu den eingegangenen Antworten). 47 Antworten nehmen zu den Vorlagen inhaltlich Stellung.

4 Generelle Beurteilung des Entwurfs

Die nachstehende Tabelle vermittelt eine Übersicht über die generelle Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage durch die 52 Teilnehmenden.

Gesamtwürdigung Anzahl Teilnehmer

Vorbehaltlose Zustimmung 13 11 Kantone (AG, BL, GL, JU, NE, SH, SO, UR, VD,

bzw. Zustimmung mit weni- VS, ZH)

gen Vorbehalten 2 Parteien (BDP, EVP)

4

SVP, FDP, CVP, BDP, SP, EVP, Grüne.

5

SGV, Bauernverband, SGB, Travail.Suisse.

6

DJS und Universität Lausanne.

7

Das Bundesgericht hat seine Verzichtserklärung mit dem Hinweis ergänzt, dass es anlässlich einer konkreten Rechtsstreitigkeit nach Annahme einer Initiative durch Volk und Stände gegebenenfalls nicht an die Vorprüfung der Bundesverwaltung gebunden wäre.

8

SSV.

9

Schweiz. Arbeitgeberverband und KV Schweiz.

10

Centre Patronal, foraus, AUNS, Amnesty International, humanrights.ch, Schweiz. Friedensrat sowie 2 Privatpersonen (Wüthrich und Riesen).

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