Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/26: Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 88 Seiten

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nes wissenschaftlichen Sekretariats) vermehrt interkantonale Kooperationen eingehen werden. Auf diesem Wege wird es voraussichtlich zu einer genügenden Anzahl an jährlich beurteilten Gesuchen kommen, die für die hinreichende Qualität in der Beurteilung notwendig ist. Andererseits liegen zur Zeit noch keine Statistiken und Auswertungen vor, die es erlauben würden, Mindestgrössen mit Blick auf die beabsichtigte Qualitätssicherung festlegen zu können.