Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/29: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 39 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser

Wir weisen darauf hin, dass wir uns gemäss Beschluss unseres Stiftungsrates lediglich GE KVG zu Durchführungsfragen des Risikoausgleichs äussern können. Der VORA-Entwurf

enthält in Bezug auf die Durchführung des Risikoausgleichs folgende wesentliche Ände-

rungen: 1) Das erhöhte Krankheitsrisiko wird neben den bisherigen Ausgleichsfaktoren

Alter, Geschlecht und Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr durch den

zusätzlichen Indikator Arzneimittelkosten im Vorjahr abgebildet; 2) Es soll berücksichtigt

werden, ob die Bruttoleistungen im Vorjahr für Arzneimittel der Versicherten den

Schwellenwert von 5'000 Franken überschreiten; 3) Für die Zuteilung der Bruttoleistun-

gen für Arzneimittel auf die Kalenderjahre soll das Abgabedatum massgebend sein; 4)

Der Datenaustausch zwischen den Vor- und Nachversicherern bei einem Versicherer-

wechsel soll wegfallen.

Die Änderungen sollen für die Risikoausgleiche ab dem Ausgleichsjahr 2017 gelten. Wir

gehen davon aus, dass diese Änderungen bei der Durchführung des Risikoausgleichs

durch die Gemeinsame Einrichtung KVG grundsätzlich zu keinen grösseren Problemen

führen würden und nehmen zu einzelnen, aus unserer Sicht wichtigen Punkten der Re-

vision nachfolgend Stellung.

Der Risikoausgleich ist ein wichtiger Teil der Funktionsfähigkeit des Krankenkassenver- Gesundheitssicherungssystems. Jedoch ist Gesundheitsförderung Schweiz nicht direkt von diesem förderung Mechanismus betroffen. Aus diesem Grund nehmen wir die Änderung der Verordnung Schweiz über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung lediglich zur Kenntnis und danken

Ihnen nochmals für die Möglichkeit an der Anhörung teilzunehmen.

Der Einbezug des neuen Morbiditätsindikators in Form von pharmazeutischen Kosten- Graue Panther gruppen erlaubt es, auch kostenintensive Versicherte, die keinen stationären Aufenthalt Bern im Vorjahr aufweisen, zu erkennen und die Versicherer entsprechend zu entlasten. Dies

ist speziell auch für ältere Menschen von Vorteil. Der Risikoausgleich nach den Kosten

von verschriebenen Medikamenten kann die Morbidität recht einfach und ohne viele

Daten erhoben werden. Der Aufwand dafür ist relativ gering und muss von den Versi-

cherern und den administrativen Stellen ohne zusätzliche Kosten und/oder Stellen mög-

lich sein. Die Grauen Panther Bern befürworten daher die vom Bundesrat vorgeschla-

gene Massnahme.

Nous nous étonnons que certaines exigences de l'art. 17a al. 2 LAMal aient été Groupe Mutuel contournées par la mise en œuvre d'une solution transitoire. En effet, l'indicateur "coûts

de médicaments au cours de l'année précédente" n'a, à notre connaissance, pas fait

l'objet d'une analyse d'efficacité. En outre, tous les assureurs n'ont pas été consultés au

préalable sur cette proposition de modification de l'OCoR. Malgré cette remarque, nous

soutenons globalement cette proposition de modification de l'OCoR, sauf pour l'art. 6a

"Exceptions pour le calcul" dont nous contestons le contenu (...).

Wir teilen Ihnen gerne mit, dass wir dem vorliegenden Verordnungsentwurf zustimmen. H+ Selbstverständlich begrüssen wir die rasche Umsetzung im Hinblick auf einen verbes- Helsana serten Risikoausgleich und erachten die nun vorgeschlagene Anpassung mit der Medi-

kamentenkostenschwelle als sehr vernünftige und pragmatische Lösung. Wir erachten

es allerdings als problematisch, wenn im Risikoausgleich die Wechsler und das Kriteri-

um von Alter und Geschlecht bei den morbiden Versicherten weggelassen wird. Aus-

serdem sollte sicher gestellt werden, dass der Risikoausgleich auf den vollständigen

Leistungskosten basiert und nicht systematisch zu tiefe Ansätze resultieren.

Integration Handicap unterstützt die vorgesehene Verfeinerung des Risikoausgleichs Integration und die Einführung eines neuen Indikators "Arzneimittelkosten im Vorjahr". Die vor- Handicap gesehene Schwelle (Kosten von über 5'000.- pro Jahr) halten wir für eher hoch, aber

vertretbar. Wir würden es begrüssen, wenn auch der Faktor "ambulante Pflegekosten

im Vorjahr" (Kosten von über 5'000.- pro Jahr) beim Risikoausgleich Berücksichtigung

finden würde. Menschen mit Behinderung, welche regelmässig in erheblichem Mass

Spitexleistungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung beanspruchen müssen,

verursachen erfahrungsgemäss in hohem Ausmass Kosten und empfinden deshalb