Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/29: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 39 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser

Wir würden es begrüssen, wenn auch der Faktor "ambulante Pflegekosten im Vor- Integration jahr" (Kosten von über 5'000.- pro Jahr) beim Risikoausgleich Berücksichtigung finden Handicap würde. Menschen mit Behinderung, welche regelmässig in erheblichem Mass Spitex-

leistungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung beanspruchen müssen, verursa-

chen erfahrungsgemäss in hohem Ausmass Kosten und empfinden deshalb nicht selten

einen Druck seitens ihres Versicherers, der bei Anrechnung dieser Kosten im Rahmen

des Risikoausgleichs vermutlich abnehmen würde. Wir bitten Sie um Prüfung, ob dieses

Anliegen bereits in der laufenden Revision oder allenfalls in einer späteren Revision

berücksichtigt werden könnte.

Wichtig wäre aus unserer Sicht, den Indikator „Aufenthalt in einem Spital oder Pflege- SP60+ heim“ (Artikel 2c) nicht nur auf die Spitäler oder Pflegeheime zu beschränken, sondern

er müsste mit Blick auf den steigenden Pflegebedarf der Bevölkerung auch auf Instituti-

onen der ambulanten Pflege, namentlich der Spitex, ausgeweitet werden. Damit würde

der Tatsache Rechnung getragen, dass mit der Umsetzung der neuen Spitalfinanzie-

rung Menschen mit erhöhtem Krankheitsrisiko in der Spitex gepflegt werden. Der Indika-

tor müsste auf einen regelmässigen Bedarf im letzten halben Jahr festgelegt werden.

Zudem ist zu prüfen, ob in Artikel 2 ein Absatz e für Institutionen der ambulanten pflege-

rischen Versorgung wie beispielsweise Tages- und Nachstrukturen als Indikatoren auf-

genommen werden könnte. Diese Institutionen werden insbesondere von Langzeitpati-

enten mit hohem Pflegebedarf genutzt. Auch dieser Indikator müsste auf die regelmäs-

sige Nutzung dieser Strukturen im vergangenen Jahr beschränkt werden.

Insbesondere gilt es auch die soziale Situation von Menschen welche unter dem Exis-

tenzminimum leben und Menschen mit einem Migrationshintergrund und von besonders

vulnerablen Menschen adäquat im Risikoausgleich abzubilden.

pharmaSuisse wird das BAG mit den vorliegenden Abrechnungsdaten der Apotheker zu pharmaSuisse Lasten der OKP gerne unterstützen, um die Anzahl der Risikopatienten festzulegen. Es

stellt sich hier aber generell die Frage der Qualität der ausserhalb von den Apotheken

erhältlichen Zahlen. Einerseits gibt es Versicherer, die das gesetzliche Tiers garant

System anwenden und somit nur den Teil der Kosten dokumentieren können, der von

den Versicherten an ihren Versicherer kommuniziert wurden. Andererseits gibt es im-

mer noch einen erheblichen Teil der ambulanten Leistungserbringer (Selbstdispensie-

rende Ärzte z.B.), die immer noch nicht elektronisch abrechnen.

Der Gesetzgeber definiert hier zwingende Merkmale für den Risikoausgleich. Deshalb santésuisse dürfen nicht wie bei Art. 2d vorgesehen einzelne Kriterien plötzlich weggelassen wer-

den.

zu Bst. c: Grundsätzlich ist die Einführung vorliegender Teilrevision übereilt und findet

statt, bevor echte Risikogruppen auf der Basis von Medikamenten erstellt werden kön-

nen. Dies führt dazu, dass die Angaben zu ungenau und nicht objektiv sind. Ansonsten

stellen Arzneimittelkostenschranken für die Krankenversicherer grossmehrheitlich eine

brauchbare und akzeptable Übergangslösung dar.

Der Bundesrat hat die in Art. 17a Abs. 2 KVG der Änderung vom 21. März 2014 defi-

nierten Grundsätze nicht eingehalten. Eine Wirkungsanalyse im Vorfeld, im Sinne einer

Abschätzung der Folgen, wäre sehr hilfreich um die Vorlage korrekt beurteilen zu kön-

nen. Eine Wirkungsanalyse der Indikatoren im Nachhinein kommt zu spät, da die Versi-

cherer den Entscheid mit entsprechendem Aufwand und Kostenfolge bereits umgesetzt

haben.

Wichtig wäre aus unserer Sicht, den Indikator „Aufenthalt in einem Spital oder Pflege- VASOS heim“ nicht nur auf die Spitäler oder Pflegeheime zu beschränken, sondern mit dem

Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen (Spitex) zu ergänzen. Damit würde der Tatsa-

che Rechnung getragen, dass mit der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung Men-

schen mit erhöhtem Krankheitsrisiko durch die Spitex gepflegt werden.

Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass die Faktoren zur Einteilung in Risiko-

gruppen nach wie vor ungenügend sind. Insbesondere gilt es, die soziale Situation von