Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/29: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 39 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 lud das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Kantonsregierungen und die interessierten Organisationen ein, im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf der Teilrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) bis zum 4. August 2014 schriftlich Stellung zu nehmen.
Mit der vorliegenden Änderung der VORA setzt der Bundesrat die vom Parlament am 21. März 2014 beschlossene weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (KVG, Artikel 16 - 17a; BBl 2014 2861) um. Der Bundesrat legt in der Verordnung weitere Indikatoren fest, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko hindeuten. Neben dem Alter und Geschlecht soll in der Risikoausgleichsformel weiterhin der bisherige Indikator Aufenthalt im Spital oder Pflegeheim im Vorjahr berücksichtigt werden, sowie neu zusätzlich der Indikator "Arzneimittelkosten im Vorjahr". Diese Formel stellt eine Übergangslösung dar.
Die Unterlagen für die Anhörung wurden an 156 Adressaten versandt (siehe Anhang 1).
Insgesamt gingen 59 schriftliche Stellungnahmen ein (51 von offiziell begrüssten Anhörungsteilnehmern und 8 von nicht offiziell begrüssten Organisationen).
Die Anhörungsteilnehmer befürworten insgesamt die vorgeschlagene Verfeinerung des Risikoausgleichs als Übergangslösung. Einzelne Vorschläge wurden in den Entwurf der VORA-Änderung aufgenommen.