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Vernehmlassung 2012/29: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 39 Seiten

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un nouvel indicateur tout en supprimant de l'autre deux anciens indicateurs. Le système proposé conduirait à des calculs approximatifs et donc à une répartition moins précise des assurés dans les groupes de risque.

Der Sinn eines Risikoausgleichs besteht grundsätzlich darin, Fehlanreize für Risikose- curafutura lektion und die damit einhergehende Entsolidarisierung zwischen Kranken und Gesunden einzuschränken, indem der Versicherer letztlich für jede versicherte Person eine (annähernd) risikogerechte „End-Prämie“ erhält. Der Risikoausgleich kompensiert damit die Effekte der Prämienregulierung, die keine dem individuellen Risiko des Versicherten angemessene Prämie zulässt. Hierbei ist zu beachten, dass die neu eingeführten Kriterien zur Abbildung der Morbidität (Kriterium stationärer Aufenthalt 2012, Kriterium Arzneimittel seit 2015) jeweils auf das Vorjahr referenzieren, weil nur künftig zu erwartende höhere Risiken ausgeglichen werden sollen, um Risikoselektion zu vermeiden. Es soll aber kein Kostenausgleich stattfinden, der unerwünschterweise ineffiziente zulasten effizienter Versicherer belohnen würde.

Da Selektionseffekte gerade bei der Gruppe der Versichererwechsler eine nicht unbedeutende Rolle spielen können, würde die Wirkung des Risikoausgleichs durch die Nichtberücksichtigung dieser Personen bei den beiden Merkmalen zur Ermittlung eines erhöhten Krankheitsrisikos beeinträchtigt. Es müssen folglich Gründe für ein solches Vorgehen sprechen. Im Vergleich zum aktuellen Risikoausgleich mit dem etablierten Verfahren des Datenaustausches über die ZEMRA ist der Zusatzaufwand, den die zusätzliche Codierung der Wechsler mit hohen Medikamentenkosten verursacht, minimal, so dass diese Zusatzaufwand kaum ein Argument für die Abschaffung des Datenaustausches sein kann.

Von der Nichtberücksichtigung der Versichererwechsler bei den Morbiditätskriterien ist abzusehen, weil gerade bei den Wechslern Selektionseffekte eine nicht unbedeutende Rolle spielen können.

Wir begrüssen den geplanten Wegfall des Austauschs der Daten der Versichererwechs- GE KVG ler zwischen den Vor- und Nachversicherern. Dieser Austausch führt bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG wie auch bei den Versicherern zu grösseren Aufwendungen und damit zu erhöhten administrativen Kosten. Wie vom BAG in Auftrag gegebene Studien ergeben haben, kann das aufgrund der Berücksichtigung der Daten der Wechsler resultierende zusätzliche Umverteilungsvolumen dagegen als vergleichsweise gering eingeschätzt werden. Zudem kann ein Datenlieferungsfehler eines Vorversicherers an die zwischengeschaltete zentrale Meldestelle (ZEMRA) dazu führen, dass mehrere Datenlieferungen oder im Extremfall die Datenlieferungen sämtlicher Versicherer an die Gemeinsame Einrichtung KVG korrigiert werden müssen. Bei dem geplanten Einbezug der Medikamentenkostenschranke würde sich diese Problematik noch zusätzlich verschärfen.

Chaque année, le pourcentage de la population qui change de caisse-maladie est supé- Groupe Mutuel rieur à 7.5%. Une exclusion des informations de morbidité pour plus d'un demi-million d'assurés par année du calcul de la compensation des risques n'est pas compatible avec l'objectif de cette révision, qui ambitionne justement de développer la compensation des risques.

En plus, cette exclusion créerait de nouveaux incitatifs pour une sélection des risques, ce que le CF souhaite justement combattre. En effet, celle-ci serait renforcée car les contributions de la compensation des risques pour les nouveaux assurés plutôt malades seraient presque inexistantes.

En outre, dans le rapport de 2011 du CF relatif à l'introduction d'un autre critère de morbidité, l'abolition du ZEMRA, qui venait d'être créé, était proposée pour la première fois. L'échange des données sur les changeurs de caisse-maladie était pourtant encore explicitement recommandé dans l'expertise scientifique qui était à la base du rapport du CF. Ainsi, il y avait un consensus scientifique sur la nécessité de la prise en compte des changeurs de caisses et sur l'adéquation du mécanisme du ZEMRA.