Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/43: Bundesgesetz über die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (Steuererlassgesetz) · 15 Seiten

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4.4 Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

Zusammenfassung

Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer heisst eine Änderung des BGG hinsichtlich einer Öffnung des Rechtswegs an das BGer mittels der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten auch für die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Gewinnsteuern gut. Dies mit der in der Anhörungsvorlage vorgeschlagenen Einschränkung auf „besonders bedeutende Fälle“. Damit befürworten sie auch die entsprechende Änderung des StHG. Demgegenüber lehnt die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer die Öffnung des Rechtswegs für andere Steuerarten ab.

4.4.1 Öffnung des Rechtswegs an das BGer (Art. 73 Abs. 1) Zustimmung

AG, BL, BS, FR, GE, GL, NE, SG (grundsätzlich), SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH; BGer, Präsident der EEK, Vizepräsident der EEK, CP; AR und die FDK stimmten implizit zu (vgl. die obigen Ausführungen zum BGG).

Ablehnung

BE, GR, JU (grundsätzlich), LU, NW, TG und ZG.

4.4.2 Erweiterung des Rechtswegs an das BGer für andere Steuerarten (Art. 73 Abs. 1) Zustimmung

AG, BL, GE, GL, SZ, TI, UR; Präsident der EEK, Vizepräsident der EEK; vgl. dazu im Einzelnen die obigen Ausführungen zum BGG.

Ablehnung

BE, BS, FR, GR, NE, NW, SH, SO, TG, VD, VS, ZG; CP.

Anhang

Verzeichnis der Anhörungsadressaten und -teilnehmer