Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/43: Bundesgesetz über die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (Steuererlassgesetz) · 15 Seiten
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Zusammenfassung
Allgemein
Nahezu alle Anhörungsteilnehmer und namentlich 25 Kantone begrüssen die Abschaffung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK). Die weiteren Punkte der Vorlage finden ebenfalls Mehrheiten, aber in unterschiedlichem Ausmass.
Bundesgerichtsgesetz (BGG)
Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst die Einsetzung des Bundesgerichts als letzte Instanz in Erlassangelegenheiten. Dies sowohl für die direkte Bundessteuer wie auch für die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Gewinnsteuern. Auch die Einschränkung auf besonders bedeutende Fälle findet breite Zustimmung. Eine Mehrheit sprach sich schliesslich gegen eine Erweiterung des Rechtswegs an das Bundesgericht für weitere Steuerarten aus.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmer befürwortet den Inhalt der neuen Bestimmungen zum DBG. Dem Vorschlag in der Anhörungsvorlage, es solle in Zukunft diejenige Instanz über den Erlass der direkten Bundessteuer entscheiden, welche auch für das Gesuch um Erlass der Kantonssteuer zuständig sei, wurde zwar von den Kantonen, die eine derartige Organisation der Erlassverfahren schon heute kennen, zugestimmt. Zwei Kantone, in denen heute verschiedene Behörden über den Erlass der Kantonssteuer bzw. der direkten Bundessteuer entscheiden, verwarfen die beantragte Neuerung aber klar. Keine Einigkeit besteht schliesslich in der Frage, ob die Ausschlussgründe für einen Erlass und ein Teil der bisher in der Steuererlassverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) enthaltenen Bestimmungen neu auf Gesetzesstufe geregelt werden sollen.
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
Mit ihrer Stellungnahme zu den Änderungen des BGG hiess die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer eine Öffnung des Rechtswegs mittels der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht auch für die Kantons- und Gemeindesteuern gut. Damit befürworteten sie die entsprechende Änderung des StHG.