Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
"Für die UN-Nummern 1942 und 3375 muss der Tank den Vorschriften der Kapitel 4.3 und 6.8 betreffend die Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen entsprechen und darüber hinaus mit Berstscheiben oder anderen geeigneten Mitteln zur Notfall-Druckentlastung ausgerüstet sein, die von der zuständigen Behörde des Verwendungslandes zugelassen sind."
6.12.4.4 "Belüftungssysteme" ändern in:
"Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen".
TEIL 7
Kapitel 7.3
7.3.2.4 Nach "Schüttgut-Containern" einfügen:
"(Code BK 2)".
[Die zweite Änderung hat keinen Einfluss auf die deutsche Sprachfassung.]
7.3.3
VV 15 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"Die Beförderung von festen Stoffen (Stoffe oder Gemische wie Präparate, Zubereitungen oder Abfälle), die durchschnittlich nicht mehr als 1000 mg/kg an Stoffen …".
Am Ende des ersten Absatzes folgenden Satz hinzufügen:
"Die Konzentration dieses Stoffes oder dieser Stoffe darf an keiner Stelle der Ladung höher als 10000 mg/kg sein."
Kapitel 7.4
7.4.1 Im zweiten Satz "des Kapitels 4.2 oder 4.3" ändern in:
"des Kapitels 4.2, 4.3, 4.4 bzw. 4.5".
Kapitel 7.5
7.5.1.2 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"Sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist, darf eine Beladung nicht erfolgen, wenn …".
7.5.1.3 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
ENTWURF
"Sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist, darf eine Entladung nicht erfolgen, wenn …".
Den letzten Unterabsatz an das Ende von Unterabschnitt 7.5.1.2 verschieben.
7.5.1.5 Nach "Versandstücke" einfügen: